Manchmal müssen die Hartz-IV-Bezieher vor Behörden-Willkür geschützt werden, manchmal müssen den ALG II-Empfängern jedoch auch Grenzen gesetzt werden: Sehen Sie jetzt die abwegigsten Hartz-IV-Urteile in unserer Bildershow!
Wer Geldprobleme hat, kann froh sein reiche Verwandte zu haben, die einen unterstützen. Bei Hartz-IV-Empfängern sind Verwandtendarlehen, Zins unabhängig, erlaubt. Unter bestimmten Voraussetzungen droht allerdings eine Kürzung der Hartz-IV-Leistung, wie aus einem Urteil des Kasseler Bundessozialgerichts von Juni 2010 hervorgeht (Az. B 14 AS 46/09 R): Sobald es sich um eine Zuwendung ohne Rückzahlungsverpflichtung handelt, wird diese als zusätzliches Einkommen gewertet und es drohen Kürzungen des Hart-IV-Satzes.
Das Bundessozialgericht hat im Mai 2010 entschieden (Az.: B 14 AS 7/09 R), dass die Kosten für einen Umzug Hartz-IV-Empfängern nur aufgrund des hohen Alters, einer Behinderung oder bei kleinen Kindern bewilligt werden. Alle anderen müssen selbst Umzugskisten schleppen.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt fällte im Januar 2011 folgendes Urteil (L 5 AS 423/09 B ER): Hartz-IV-Bezieher, die ein Eigenheim bewohnen, bekommen bei einer Reparatur nur die preiswerteste Baumarkt-Kunststoffhaustür vom Staat bezahlt.
Arbeitslose müssen sich nicht mit einer Billig-Beerdigung zufriedengeben: Die Träger der Grundsicherung dürfen die Übernahme von Bestattungskosten für die Angehörigen von Hartz-IV-Empfängern nicht pauschal begrenzen, entschied das Bundessozialgericht im August 2011 (Az.: B 8 SO 20/10 R).
Weniger Geld, trotz Lottogewinn: Ein Hartz-IV-Empfänger aus Bielefeld gewann 500 Euro in der Lotterie, was ihm als Einkommen angerechnet wurde. Zuvor hatte der Mann jahrelang erfolglos Lose gekauft und unter dem Strich sogar Verlust gemacht. So argumentierte er 2011 gegenüber dem Landessozialgericht NRW, doch es ließ nur den zuletzt investierten Betrag von 15 Euro gelten (Az.: L 19 AS 77/09).
Eine jahrelang arbeitslose Hartz-IV-Empfängerin hatte im Sommer 2013 geklagt, nachdem das Jobcenter Heidelberg sie zu einem Drogentest zwang. Die Klägerin fühlte sich diskriminiert und in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Landgericht Heidelberg gab ihr in der Sache zwar grundsätzlich recht, wies aber die Klage auf 1000 Euro Entschädigung ab: Diese Entschädigung gebe es nur bei einem schwerwiegenden Eingriff (Az.: 3 O 403/11).
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz urteilte im Dezember 2010 (Az. L 1 SO 133/10 B ER), dass wenn ein Kind mit einem Elternteil in die USA zieht, der Träger der Grundsicherung dem anderen Elternteil die Kosten für den Besuch vor Ort erstatten muss, zumindest vorläufig. Mit diesem Urteil im Rücken kann sich ein Hartz-IV-Empfänger, dessen Partnerin mit dem gemeinsamen Kind aus Deutschland in die USA umgezogen war, pro Quartal rund 900 Euro für Flug und Unterkunft zurückholen.
Informationsfreiheit ist ein Grundrecht, Hartz-IV-Bezieher haben aber kein Anrecht auf einen Fernseher: In Göttingen zog ein Mann vor Gericht, weil er in seiner Hartz-IV-Wohnung einen Fernseher wollte. Das Jobcenter hatte ihm für die Einrichtung rund 700 Euro für Möbel, Haushaltsgeräte und Gardinen bewilligt. Geld für ein gebrauchtes TV-Gerät gab es aber nicht. Laut Bundessozialgericht in Kassel gehört ein Fernseher nicht zur Erstausstattung. Allerdings können Hartz-IV-Empfänger einen Darlehensantrag stellen, wenn sie unbedingt einen Fernseher brauchen (Az.: B 14 AS 75/10 R).
Seit April 2011 gelten Geldgeschenke, solange sie das übliche Maß nicht überschreiten, nicht mehr als Einkommen. Eine konkrete Begrenzung gibt es allerdings nur für Geldgeschenke zu besonderen Anlässen wie Kommunion oder Konfirmation: Kinder von Hartz-IV-Empfängern dürfen maximal 3100 Euro geschenkt bekommen.
Hartz-IV-Empfänger, die in einem Wohnmobil leben, sparen dem Sozialstaat Ausgaben für die Wohnungsmiete. Im Gegenzug dürfen sie sich aber einen Teil der Betriebskosten erstatten lassen. Dazu zählte das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom Juni 2010 etwa Steuern und Versicherungsbeiträge (Az. B 14 AS 79/09 R).