Seit 40 Jahren auf der Flucht: Darum geht es im Fall Roman Polanski

Auch nach fast 40 Jahren beschäftigt der Fall von Roman Polanski noch die Gerichte. 1978 war der Regisseur aus den USA geflohen. Er stand zuvor wegen eines schweren Vergehens vor Gericht.
Roman Polanski (82, "Venus im Pelz") droht weiter die Auslieferung an die USA. Der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro hat am Dienstag im Radio ankündigt, dass das Verfahren neu aufgerollt wird. Ein Krakauer Gericht hatte im Oktober 2015 die Auslieferung abgelehnt. Der Fall um den gebürtigen Franzosen polnischer Abstammung zieht sich seit bereits fast 40 Jahren hin: Im Januar 1978 kaufte der Regisseur den letzten verfügbaren Platz in einem Flug der British Airways von Los Angeles nach London - und war seitdem nie mehr in die USA zurückgekehrt.
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Schwere Vorwürfe aus dem Jahr 1977
42 Tage war Polanski zuvor im Gefängnis - für eine gerichtspsychiatrische Beurteilung, für die 90 Tage angesetzt waren. Er wurde vorzeitig entlassen mit der Empfehlung, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Der Grund für den Aufenthalt hinter Gittern: Polanski hatte sich schuldig bekannt, "außerehelichen Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen" gehabt zu haben. Angeklagt worden war er ursprünglich unter anderem wegen "Vergewaltigung unter Verwendung betäubender Mittel" der damals 13-jährigen Samantha Geimer. Damit das Opfer nicht öffentlich vor Gericht aussagen musste, gab es eine Vereinbarung, die Anklage wurde reduziert.
Weil er glaubte, der zuständige Richter halte sich nicht an die Absprache, befürchtete Polanski eine lange Haftstrafe. Er floh nach Europa. Damit begann ein vier Jahrzehnte andauernder Rechtsstreit. Während er in Europa - Polanski lebt in Paris und Krakau - als Künstler gefeiert wird, gilt er in den USA als flüchtiger Verbrecher. Vor der Entscheidung in Polen hatte die Schweiz bereits eine Auslieferung an die USA abgelehnt.
Festnahme in der Schweiz 2009
Zuvor war Polanski allerdings im September 2009 in Zürich aufgrund eines internationalen Haftbefehls, den es seit 2005 gab, verhaftet worden. Im Dezember wurde die Haft durch einen elektronisch überwachten Hausarrest, den er in seinem Chalet in Gstaad verbrachte, ersetzt. Wenige Monate später erklärte Polanski, dass er den Gefängnisaufenthalt 1977 als vereinbarte "Gesamtstrafe" ansehe und berief sich dabei auf die beeidete Aussage des damaligen Staatsanwalts. Im Juli 2010 wiesen die Schweizer Behörden den Auslieferungsantrag der USA ab und hoben den Hausarrest auf.
Viel Bewegungsfreiheit hatte Polanski nach seiner Flucht nie: "Sein Leben ist ziemlich begrenzt auf die Länder, die ihn unterstützen: Frankreich, Polen und die Schweiz", sagte ein Rechtsexperte in der "L.A. Times". Seinen Oscar für "Der Pianist" nahm er 2003 natürlich auch nicht persönlich in Empfang. Warum drängen die Behörden in den USA auch nach 40 Jahren auf eine Auslieferung? "Unter derzeitigem Recht wäre er für Jahrzehnte ins Gefängnis gegangen", sagte der nun zuständige Staatsanwalt.
Das sagt das Opfer
Der damals 43-jährige Polanski soll die 13-Jährige zu einem Haus von Jack Nicholson gebracht haben, um sie für ein Magazin zu fotografieren. Angeblich hat er ihr laut der "L.A. Times" dort aber Champagner und Drogen gegeben, unter deren Einfluss er Sex mit ihr hatte.
Polanskis Anwälte hatten bereits versucht, das noch immer schwebende Verfahren einstellen zu lassen. Dafür hätte der Regisseur aber persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Der heute 82-Jährige wollte aber nicht nach Los Angeles reisen - aus Angst dort sofort verhaftet zu werden.
Polanskis Opfer Samantha Geimer hat sich in den vergangenen Jahren ebenfalls öffentlich zu Wort gemeldet und die Strafverfolgungsbehörden gedrängt, ihre Bemühungen zu stoppen, den Filmemacher zurück in die USA zu bringen und das Verfahren einzustellen.