Wer zahlt bei Sturmschäden?
Das Wetter spielt immer öfter verrückt. Durch den Klimawandel müssen wir jetzt auch in Deutschland mit stärkeren Unwettern, Umweltkatastrophen und Überschwemmungen rechnen. Sogar die früher eher seltenen Tornados treten hierzulande immer häufiger auf. Doch wer übernimmt eigentlich die Kosten für Schäden durch Stürme, Erdrutsche, Überschwemmungen oder Lawinen? Und wer haftet bei Fremdschäden, wenn bei Sturm ein Baum auf Nachbars Grundstück oder Auto fällt?
Sturmschäden sind im Allgemeinen von den Gebäude-, Hausrat. und Kaskoversicherungen abgedeckt. Dabei verstehen die Versicherer unter einem Sturm Windgeschwindigkeiten von über 60 Kilometern die Stunde beziehungsweise Windstärke Acht.
Unterscheidung der Versicherungen
Während die Kfz-Kaskoversicherung die Schäden am Auto abdeckt, übernimmt die Gebäudeversicherung alle Schäden am Haus. Dazu gehören auch alle Dinge, die fest mit dem Haus verbunden sind. Die Hausratsversicherung dagegen versichert alle Sachen, die lose sind und zum Haushalt gehören. Markisen und Antennen, die vom Mieter angebracht wurden, werden auch noch von der Hausratversicherung übernommen.
Hausratversicherung
In der Hausratsversicherung sind grundsätzlich neben Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen mitversichert. Auch die Folgeschäden, die durch indirekte Sturmeinwirkungen am Hausrat entstanden, sind abdeckt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn durch ein beschädigtes Fenster Wasser eindringt und Möbel beschädigt werden. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass die Versicherungen sich weigern werden zu zahlen, wenn während eines Sturms Türen oder Fenster offen gelassen wurden.
Glasversicherung
Da hilft dann auch keine zusätzliche Glasversicherung, die man meist extra bezahlen muss. Bei manchen Versicherungen ist die Glasversicherung in der Hausratversicherung aber auch inklusive. Sie deckt die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern ab. Auch die Kosten für eine Notverglasung werden im Schadensfall übernommen.
Beitragssätze
Die Höhe des Beitragssatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits ist die Größe der Wohnung entscheidend, andererseits aber auch der Wohnort. Entscheidend senken können Sie den Beitrag, wenn Sie einen Fünfjahresvertrag eingehen oder eine möglichst hohe Selbstbeteiligung wählen. Auch durch jährliche Zahlweise und Online-Abschluss können Sie sparen.
Vorsicht Unterversicherungspflicht
Von Bedeutung ist auch die Höhe der Versicherungssumme. Diese können Sie einerseits selbst angeben, indem Sie die den Neuwert des gesamten Hausrat. grob überschlagen. Je wertvoller Ihr Hausrat, desto teurer natürlich die Police. Sie müssen dabei darauf, achten, dass Sie nicht unterversichert sind. Es bringt also letztlich nichts, seinen Besitz zu gering anzugeben. Deshalb ist es in den vielen Fällen am praktischsten, die Pauschalen der Versicherungen anzunehmen. Sie vermeiden so eine mögliche Zahlungsverweigerung.
Die Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Auch die Kosten für Leitungswasser-, Feuer- und Hagelschäden werden übernommen. Und auch hier sind die Folgeschäden mitversichert, die zum Beispiel durch ein Loch im Dach an anderen festen Hausteilen entstehen können. Der Abschluss der Police ist bei Mietwohnungen Sache des Vermieters.
Höhere Gewalt
Schäden durch Überschwemmungen oder Hochwasser dagegen werden nur dann reguliert, wenn zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Kurioserweise werden die Wasserfluten, aber auch Erdbeben, Erdrutsche und Lawinen von den Versicherungen als höhere Gewalt eingestuft und die dadurch verursachten Schäden nicht von der Gebäudeversicherung abdeckt. Warum ein Sturm dagegen keine höhere Gewalt ist, bleibt das Geheimnis der Versicherungen.
Auch für Hausrat Extra-Versicherung notwendig
Diese willkürliche Klassifizierung der Unwetterkatastrophen gilt im Übrigen auch für den Hausrat. Werden Ihre Möbel durch eine Lawine oder die Folgen einer Lawine oder einer Überflutung beschädigt, greift die Hausrat.Versicherung nicht. Deshalb ist die Elementarversicherung als Zusatzversicherung sowohl für die Gebäude-, als auch für die Hausratversicherung sinnvoll.
Stromschäden
Auch Schäden durch Blitzeinschläge übernimmt nur die Elementarversicherung. Und auch Unfälle in einem Umspannwerk, die bei Ihnen zu Hause Schäden verursachen, sind im Allgemeinen nur von ihr abgedeckt. Aber Vorsicht: Vergewissern Sie sich, dass dies auch im Vertrag steht, wenn es Ihnen wichtig ist. Es gibt aber auch schon Versicherungen, die diesen Schutz nur gesondert anbieten.
Beitragssätze
Der Beitragssatz für die Elementarversicherung, die oft gleichzeitig mit der Gebäude- oder Hausratsversicherung angeboten wird, ist sehr stark abhängig vom Wohnort. Leben Sie in einem von Überschwemmungen gefährdeten Gebiet, dann werden Sie einerseits kaum darauf verzichten wollen, andererseits sind die Beiträge entsprechend. Diese Beiträge können durch eine in Prozenten anteilig zu zahlende Selbstbeteiligung aber entscheidend gesenkt werden.
Wichtig ist dabei auch der Zustand des Gebäudes und wie es instand gehalten wurde. Vor allem, wenn es zu Fremdschäden kommt und Teile Ihres Hauses andere Häuser, Gegenstände oder Autos demolieren.
Es können also im Grunde alle Arten von Unwetterschäden versichert werden. Doch oftmals stellt sich die Frage, wessen Versicherung zum Ausgleich des Schadens herangezogen wird, wenn Fremdeigentum beschädigt wird. Die des Schädigers oder die des Geschädigten? Grundsätzlich wird zwischen Fremdschäden durch Gebäudeteile und Fremdschäden durch Bäume unterschieden.
Fremdschaden durch Gebäudeteile
Entsteht beim Nachbar oder einer anderen Fremdperson ein Schaden durch wegfliegende Gebäudeteile haftet der Eigentümer des Gebäudes grundsätzlich. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass das Gebäude nicht richtig instand gehalten wurde. Nur ganz selten und bei ganz außergewöhnlichen Naturereignissen und wenn der Besitzer beweisen kann, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, kann dieser verhindern, nicht in die Pflicht genommen zu werden.
Fremdschaden durch Bäume
Genau umgekehrt verhält es sich, wenn ein Baum auf des Nachbars Grundstück oder Auto fällt, und dann dort Schäden verursacht. Dann muss der Grundbesitzer, auf dessen Boden sich der Baum befindet beziehungsweise befand, nur sehr selten haften. Der Grundstückseigentümer ist zwar verpflichtet, seine Bäume regelmäßig auf Stand- und Bruchfestigkeit hin zu überprüfen. Es genügt aber eine eigene Sichtkontrolle vom Boden aus.
Kosten für fachmännische Kontrolle nicht unbedingt zumutbar
Der Eigentümer des Baumes ist nicht grundsätzlich verpflichtet, einen Fachmann mit der Kontrolle zu beauftragen. Die Kosten für einen fachmännische Kontrolle werden aber von den Gerichten meist als nicht zumutbar erachtet. Denn nur wenn besondere Umstände vorliegen, die Zweifel an der Standfestigkeit des Baumes aufkommen lassen, ist eine fachmännische Sichtung notwendig. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Baum auffällige Krankheitssymptome aufweisen würde. Aber: Selbst wenn der Baumeigentümer seine Pflicht vernachlässigt hätte, ist er nicht unbedingt haftbar, falls der Sturm zum Beispiel so stark war, dass er auch einen gesunden Baum umgeworfen hätte.
Vorbeugen ist besser als Nachsehen
Um sicher zu gehen, sollten aber vor allem Dächer, und auch Bäume, regelmäßig kontrolliert werden. Hat man so vorgesorgt, muss im Zweifelsfall der Geschädigte die Haftungsvoraussetzungen darlegen und beweisen. Bei einem vermieteten Ein- und Mehrfamilienhaus ist noch eine zusätzliche Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig. Und während des Baus eines Gebäudes werden Schäden nur durch eine Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung gedeckt.
Doch, was passiert, wenn der Baum aufs Auto fällt?
Eine normale Haftpflicht reicht hier nicht. Es muss schon eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung sein, wenn Sturmschäden gedeckt sein sollen. Dabei deckt die Teilkasko schon die meisten Sturmschäden ab.
Teilkasko
Herumfliegende Dachziegel, Hagelschäden, herabfallende Bäume oder Äste, kurz alle Sturmschäden, die vor allem parkende Autos treffen, werden von der Teilkasko abgedeckt. Es werden die notwendigen Reparaturen und bei Totalschäden der Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt, aber nicht der Wiederbeschaffungswert. Davon geht dann natürlich noch die Selbstbeteiligung ab, ohne die es kaum noch eine Kasko-Versicherung gibt. Die Kfz-Teilkasko haftet aber nur für mittelbare Schäden.
Vollkasko
Unmittelbare Schäden, die zum Beispiel durch einen durch das Unwetter verursachten Unfall entstehen, werden nur durch die Vollkasko-Versicherung bezahlt. Dafür werden aber sowohl Fremd-, als auch Eigenschäden, egal ob selbstverschuldet oder nicht, ausgeglichen. Das ist besonders bei durch Bäume verursachte Schäden von Bedeutung, denn dort können die Grundbesitzer fast nie zur Entschädigung herangezogen werden.
Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten!
Wichtig zu wissen: Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt beim Ausgleich von Sturmschäden erhalten! Entscheidend ist dabei, dass Sie den Schaden umgehend der Versicherung melden. Und: Dokumentieren Sie den Schaden, am besten mit einem oder mehreren Fotos. Und zwar am besten, bevor Sie notwendige Reparaturen oder Aufräumarbeiten vornehmen. Diese müssen Sie zwar vornehmen, um Folgeschäden vorzubeugen, auch bevor der Gutachter da war. Ansonsten sollten Sie aber alles unterlassen, was die spätere Schadensfeststellung erschweren könnte.