Bund fördert E-Mobilität in den Kommunen stärker

Das Programm „Saubere Luft 2017-2020“ der Bundesregierung zum Erreichen der Klimaschutzziele wird weiter gestärkt.Copyright: Rebaz Nasih (eigenes Werk) [CC BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons
Zu diesem Zweck wurde das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ geschaffen. Außerdem überarbeitete das Verkehrsministerium seine Förderrichtlinie Elektromobilität. Das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium veröffentlichten zusätzlich nun gemeinsam ein Programm für die Förderung und Weiterentwicklung der E-Mobilität.
Förderrichtline ermöglicht Anschaffung von Stromern und nötiger Infrastruktur
Die Förderrichtlinie E-Mobilität vereinfacht die Anschaffung von Stromern und ihrer Ladeinfrastruktur und stellt eine Erhöhung der Fördermittel in Aussicht. Profitieren werden davon vor allem die Fahrzeugflotten der Kommunen, der öffentliche Nahverkehr, Taxis, Carsharing-Dienste und Anbieter von Pflegedienstleistungen. Im Bereich der freien Wirtschaft können etwa Handwerksunternehmen und Lieferdienste subventioniert werden.
Im Rahmen des zweiten Dieselgipfels wurde mit dem „ Sofortprogramm Saubere Luft“ im November ein eine Milliarde Euro schweres Investitionspaket beschlossen, das den Kommunen zugute kommen soll. Bis zum Jahr 2020 sollen die positiven Auswirkungen der Fördermaßnahmen zugunsten der E-Mobilität spür- und messbar sein.