Festpreise an E.On Drive-Ladestationen

In Zukunft wird an öffentlichen Ladepunkten geeicht abgerechnet – bis dahin installiert E.On ein Festpreismodell.
E.On lässt wissen, dass sämtliche seiner Ladekunden nun in gleicher Höhe zur Kasse gebeten werden – unabhängig von der getankten Strommenge und der Ladedauer. In diesem Zuge ruft der Energiekonzern alle Ladesäulennutzer auf, diese nach vollendeter Betankung für andere frei zu machen. Zu diesem Zweck gilt ab sofort die sogenannte Fair-Use-Policy, die helfen soll, lange Wartezeiten aufgrund zugeparkter Ladepunkte zu vermeiden. Sie sieht vor, dass an Schnellladepunkten höchstens eine Stunde geparkt werden kann und schreibt auch an Normalladepunkten zeitliche Beschränkungen vor.
Eichungspflicht für gewerbliche Messeinrichtungen
Durch die Abrechnung über seine Ladepauschalen erfüllt E.ON gesetzgeberische Vorgaben, die die Eichung gewerblich genutzter Messeinrichtungen vorsehen.
„Derzeit gibt es auf dem Markt keine Lösung, die eine komplett geeichte Abrechnung nach Kilo-wattstunden und Ladezeit auch im Roaming erlaubt“, so Andreas Pfeiffer von E.On. „Idealerweise kommen wir schnell zu einer branchenweit einheitlichen Lösung, die die notwendige Rechtssicherheit für alle Marktbeteiligten garantiert und damit die Elektromobilität in Deutschland fördert.“