Regierung will private Ladeinfrastruktur fördern

Den Aufbau der privaten Ladeinfrastruktur will die Bundesregierung durch eine Änderung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts vereinfachen.
Im Zuge der geplanten Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) einen Diskussionsentwurf zu einem Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht"">„ Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht" vorgelegt. Mieter könnten künftig dank der Neuregelung die Erlaubnis zum Errichten einer Ladestation für Elektroautos von ihren Vermietern verlangen.
Für Wohnungseigentümer soll es zudem einfacher werden, auch gegen den Willen anderer Eigentümer Ladestationen aufzustellen. Zahlreiche Einspruchsmöglichkeiten, bspw. wegen "Beeinträchtigungen des optischen Gesamteindrucks", haben dies bisher erschwert.
Noch keine Lösung für den Parkplätze am Straßenrand
Die Regierung sieht als wesentliches Hindernis für die Verbreitung von Elektroautos die mangelnde Verfügbarkeit von Ladestationen. Um die Kaufentscheidung zugunsten von Elektroautos zu beeinflussen, soll nun gezielt die private Ladeinfrastruktur gestärkt werden, da Studien zufolge der Großteil der Ladevorgänge zu Hause vonstatten geht.
Die geschätzt 30 Prozent der Autofahrer, die ihren Pkw mangels eigenem Stellplatz am Straßenrand parken, werden mit dieser Neuregelung nicht erreicht. Lösungsvorschläge für diese Gruppe stehen noch aus.