Weg frei für Diesel-Fahrverbote

Fahrverbote für Diesel haben keine rechtlichen Hürden mehr.
Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern mit wegweisenden Urteilen künftigen Fahrverbote von Diesel-Fahrzeugen den Weg geebnet. Dies wird große Folgen für den innerstädtischen Verkehr haben, auch wenn in den meisten Fällen nicht mit einer sofortigen Umsetzung zu rechnen ist.
Mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts wurden die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zur Anpassung der Luftreinhaltepläne für die Städte Stuttgart und Düsseldorf verpflichtet, damit die Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden können. Dabei können nun ausdrücklich Fahrverbote zum Einsatz kommen, deren rechtliche Zulässigkeit bestätigt wurde. Die Entscheidung wird vermutlich positive Impulse für die Elektromobilität nach sich ziehen, deren verstärkte Nutzung für eine konsequente Umsetzung der Luftreinhaltepläne unumgänglich sein dürfte.
Betroffen sind wahrscheinlich 10 Millionen Diesel-Fahrzeuge
Als eine der ersten Städte dürfte Hamburg beschränkte Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge einführen, wie der Umweltsenator der Hansestadt, Jens Kerstan, bereits kurz nach Bekanntgabe des Gerichtsurteils ankündigte. Mehr könnten folgen: Die Zahl der Städte in Deutschland, in denen die Grenzwerte für Stickoxide überstiegen werden, beläuft sich aktuell auf rund 70.
Stickoxid-Umweltzonen könnten beispielsweise Dieselfahrzeuge ausschließen, die unterhalb der aktuellen Euro-6-Norm eingestuft sind. Dann könnten rund 10 Millionen der 15 Millionen Dieselautos in Deutschland betroffen sein. Auch wenn es für manche Berufsgruppen zunächst Ausnahmeregelungen geben könnte, dürfte sich perspektivisch vor allem für Handwerker und Gewerbetreibende, die überwiegend auf Diesel-Fahrzeuge setzen, die Elektromobilität als ernstzunehmende Option anbieten.