Alltagsfrage: Darf ich im Stau einen Toilettengang machen?

Alltagsfrage: Darf ich im Stau einen Toilettengang machen?
Wenn die Blase drückt, wird der Autobahnstau doppelt anstrengend. Wie lässt sich das Problem lösen?
Eine volle Blase kann sehr unangenehm sein. Besonders in einem kilometerlangen Stau auf der Autobahn. Doch wer sich erleichtert, riskiert schnell ein Bußgeld.
Was gilt für die Pinkelpause im Stau?
Ein Stau kann quälend lang werden. Das werden die in die kostenlose Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Fahrer selbst schon oft genug erlebt haben. Speziell auf der Autobahn wird das dann zur Geduldsprobe. Da reicht ein Unfall und plötzlich geht kilometerlang gar nichts mehr voran. Und vor allem in der Ferienzeit ist eine lange, sich im Stillstand befindende Blechlawinen-Schlange Usus.
Einfach aussteigen ist auf der Autobahn verboten
Je länger man wartet, desto mehr steigt aber nicht nur der Stress-Pegel. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass Fahrer oder Beifahrer mal das stille Örtchen aufsuchen müssen, wächst. Und mal eben an die Raststätte oder auf den nächsten Parkplatz fahren, ist dann nicht möglich. Doch so dringend das Bedürfnis, die Blase zu entleeren auch werden mag, die schlechte Nachricht ist: Einfach so aussteigen und am Rand der Autobahn hinter der Leitplanke verschwinden, ist leider auch keine gute Idee.
Auf der Autobahn ist Aussteigen grundsätzlich verboten. Selbst dann, wenn gerade der ganze Verkehr zum Erliegen gekommen ist. Einzige Ausnahme: Sie haben eine Panne und müssen rechts ranfahren. Dann sollen Sie sogar aussteigen und hinter der Leitplanke auf Hilfe warten.
Tabu: auf dem Standstreifen zum Rastplatz fahren
Eine Pinkelpause allerdings fällt nicht in diese Rubrik. Denn hier besteht die Gefahr, dass es, während Sie austreten, plötzlich doch weitergeht. Das kann dann als Halten und je nach Dauer Ihrer Abwesenheit sogar als Parken auf der Autobahn gewertet werden. Halten kostet hier mindestens 30 Euro, fürs Parken werden mindestens 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Denn auch wenn Ihnen Ihr menschliches Bedürfnis in dem Moment wie ein Notfall vorkommt – für den Gesetzgeber ist es keiner.
Die legale Alternative heißt in dem Fall also: Warten, bis der nächste Park- oder Rastplatz im Stau auftaucht. Um diesen schneller zu erreichen, sollten Sie aber auch nicht den Standstreifen benutzen. Das bringt Ihnen sonst womöglich mindestens 75 Euro Bußgeld und einen Punkt ein. Die gute Nachricht ist immerhin: Bei einer Vollsperrung der Autobahn toleriert die Polizei ein kurzes Aussteigen meist.