Geblitzt im Ausland: Müssen Sie wirklich zahlen?

Geblitzt im Ausland: Müssen Sie wirklich zahlen?
Strafzettel aus Urlaubsländern werden oft ignoriert. Doch das ist keine gute Idee.
Ein Strafzettel aus dem letzten Urlaub ist keine schöne Überraschung. Aber gerade, wenn er aus einem EU-Land kommt, sollten Sie ihn ernst nehmen.
Bußgelder aus dem Ausland sind oft teuer
Der Urlaub oder die Dienstreise im Ausland ist vorbei – und in Deutschland flattert Ihnen Post mit einem Bußgeldbescheid aus dem Nachbarland ins Haus. Das passiert vermutlich einigen in die kostenlose Software des Fuhrparkmanagements eingebuchten Nutzern einmal. Da die Knöllchen aus dem Ausland oft bereits bei minimalen Geschwindigkeitsüberschreitungen viel teurer als in Deutschland sind, stellen sich Fahrer die Frage, ob sie das überhaupt zahlen müssen. Wer beispielsweise in Norwegen in einer Tempo-50-Zone ab 11 km/h zu schnell ist, muss ab 415 Euro zahlen. Zum Vergleich: In Deutschland kostet das selbst nach dem neuen Bußgeldkatalog nur 40 (außerorts) bzw. 50 Euro (innerorts). Auch Länder wie Portugal, Italien oder Spanien bitten für Verstöße vergleichsweise kräftig zur Kasse.
EU-Richtlinie erlaubt Vollstreckung im Ausland
Früher war es tatsächlich einmal so, dass hier nicht viel passieren konnte. Doch seit 2010 gilt bei EU-Ländern: Die Bußgelder können durch ein Abkommen grenzüberschreitend vollstreckt werden. Zumindest, wenn der Betrag ab 70 Euro hoch ist. Achtung: In Österreich gilt das hingegen schon ab 25 Euro. Wichtig zu wissen: Zur eigentlichen Geldbuße kommen noch Bearbeitungsgebühren, somit ist die festgelegte Grenze recht schnell überschritten. Die ausländischen Behörden können dabei nicht direkt auf die Daten deutscher Autofahrer zugreifen, das Kraftfahrtbundesamt unterstützt sie jedoch, wenn die Strafzettel die oben genannten Mindestbeträge überschreiten.
Wer schnell zahlt, bekommt oft Rabatt
Wenn ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland kommt, sollten Sie ihn prüfen und den Betrag bezahlen, wenn der Sachverhalt stimmt. Teilweise gibt es je nach Land bei schneller Bezahlung auch Rabatte, in Großbritannien etwa 50 Prozent. Umgekehrt verdoppelt etwa Italien das Bußgeld, wenn Sie nach 60 Tagen nicht gezahlt haben. Sich komplett zu weigern, kann sogar zu einem Vollstreckungsverfahren und einer Haftstrafe führen. Entspannen können Sie sich dagegen, wenn Ihr Verkehrsverstoß im Ausland dort ein Fahrverbot ausgelöst hätte. Das kann in Deutschland nicht durchgesetzt werden, Sie erhalten auch keine Punkte in Flensburg. Auch Bußgelder aus Nicht-EU-Staaten wie Norwegen oder der Schweiz können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Allerdings sollte man sich überlegen, ob man nicht lieber trotzdem zahlt – sonst kann es bei nächsten Fahrt in das Land zu erhöhten Strafen kommen.