Offener Brief an Bundes- umweltminister Sigmar Gabriel
Die Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge wird derzeit in
Brüssel mit dem EU-Recht abgeglichen. Ist diese Notifizierung
beendet, wird die Verordnung reif zur Abstimmung.
Der Bundesrat muss sie dann beschließen. Bis dahin ist also noch Zeit. Fünf Monate nach der später folgenden Verkündung im Bundestag soll die Verordnung in Kraft treten. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel kann Autos mit H-Kennzeichen freistellen. Darum bittet ihn Motor Klassik.
Und Sie können mithelfen:
Motor Klassik bittet alle Leserinnen und Leser, dem Offenen Brief Nachdruck zu verleihen und den hier abgedruckten Text – etwa per Fotokopie – unter Angabe von eigener Adresse und eigenem Namen per Brief an die Hausanschrift des Ministers zu senden:
Sigmar Gabriel
Alexanderstraße 3
10178 Berlin
Oder kopieren Sie den u.a. Text einfach in Ihr Mail-Programm und senden ihn an sigmar.gabriel@bmu.bund.de.
Sie können natürlich gerne noch eigene Anmerkungen anfügen und dann abschicken.
Wenn Sie eine Frage – etwa „Wann werden Sie Ausnahmegenehmigungen für alle historischen Fahrzeuge erteilen? – formulieren, sollten die Chancen gut stehen, aufgrund der Auskunftspflicht auch eine Reaktion zu erhalten.
Sehr geehrter Herr Minister Gabriel,
das Fahren mit historischen Automobilen, die ja eindeutig zum kulturellen Erbe Deutschland. zählen, wird zunehmend von möglichen Fahrverboten bedroht. Im Namen aller Besitzer historischer Fahrzeuge in Deutschland bittet Sie das Magazin Motor Klassik, von Ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen und historische Fahrzeuge, die durch ein H-Kennzeichen als solche legitimiert sind, in die Ausnahmeliste der Kennzeichnungsverordnung einzupflegen. Noch ist Zeit dazu.
In Deutschland wurde 1886 das Automobil erfunden. Diese Jahrhundert-Innovation wuchs zum einem hervorragenden Teil unserer industriellen Identität heran. Der Autobau zählt bis heute zu den blühenden Branchen in Deutschland. Jeder siebte Arbeitsplatz hier ist mit der Automobilproduktion und -entwicklung verbunden.
Viele Bürger interessieren sich für historische Automobile und erhalten sie – privat, ohne Inanspruchnahme staatlicher Mittel. Sie leisten damit aus dem eigenen Geldbeutel einen unschätzbaren Beitrag zum Fortbestehen technischen Kulturguts. Damit werden in der Oldtimer-Branche Tausende von Arbeitsplätzen gesichert, die den Staat durch einen versteuerten Milliardenumsatz mitfinanzieren.
Die von Oldtimern ausgehende Schadstoffbelastung der Umwelt ist so gering, dass sie im Feld nicht messbar ist. Deshalb wird sie nur hochgerechnet. Sollten Oldtimer also demnächst von Fahrverboten betroffen sein, wird die Umwelt nur hochgerechnet entlastet; praktisch ist eine Entlastung nicht nachweisbar.
Derzeit laufen bei uns 38 Genehmigungsverfahren für neue Gas- und Kohle-Kraftwerke. Die damit verbundene Umweltbelastung wird den Bürgern im Land zugemutet. Millionen von Menschen in Deutschland freuen sich darüber nicht. Sie freuen sich aber über jeden Oldtimer, den sie auf unseren Straßen sehen. Diese Freude soll auch künftig bestehen.
Motor Klassik bittet Sie, Herr Minister, daher: Setzen Sie historische Fahrzeuge auf die bereits vorhandene Ausnahmeliste der Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge.