
Die größten Mythen bei der Kfz-Versicherung
Die Weisheiten, die über die Leistungen der Kfz-Versicherung im Umlauf sind, sollte man mit Vorsicht genießen. Denn einiges ist schlicht falsch.
Die größten Mythen bei der Kfz-Versicherung
Die Weisheiten, die über die Leistungen der Kfz-Versicherung im Umlauf sind, sollte man mit Vorsicht genießen. Denn einiges ist schlicht falsch.
Nach einem Unfall wird die Prämie immer höher
Nicht unbedingt. Meistens stimmt das zwar, aber man sollte die Schlupflöcher und Ausnahmen kennen. So bieten viele Versicherer einen Rabattschutz an, dann haben Sie in der Regel einen Schaden pro Jahr quasi "frei". Außerdem ist es nach einem selbstverschuldeten Unfall mit geringem Schaden möglich, das Ganze lieber selbst zu bezahlen. Dann bleibt die Prämie ebenfalls gleich.
Frauen zahlen weniger
Das war tatsächlich einmal so, weil Frauen statistisch gesehen weniger Unfälle verursachen. Seit einigen Jahren ist das jedoch verboten: Unterschiedliche Versicherungstarife für Männer und Frauen wären nach EU-Recht Diskriminierung.
Wer auffährt, trägt immer die Schuld
Oder anders gesagt: Angeblich bekommt der Vorausfahrende dann immer Geld. Das stimmt zwar oft, aber eben nicht immer. Auch für den, der vorne fährt, kann sich eine Teilschuld ergeben, zum Beispiel, wenn er ohne Grund eine Vollbremsung macht. Dann klingelt vorne, wenn es hinten scheppert, anders als behauptet wird, eben nicht einfach so die Kasse.
Die Kasko zahlt alles
Natürlich ist ein Kaskoschutz besser als ein reiner Haftpflichtschutz. Aber das heißt noch lange nicht, dass jeder Schaden übernommen wird, in der Teilkasko, die nur gegen äußere Einflüsse wie Unwetter, Tierzusammenstöße oder Diebstahl schützt, sowieso nicht. Außerdem gibt es je nach Versicherer sehr unterschiedliche Bedingungen, da sollte man immer genau nachlesen.
Die Teilkasko deckt alle Wildschäden ab
Das stimmt ebenfalls nicht in dieser Gänze. Zum einen verlangen die Versicherer in der Regel, dass es sich um Haarwild gehandelt haben muss. Zum anderen muss der Unfall mit einem lebendigen Tier passiert sein.
Fährt man beispielsweise ein Reh an, das bereits tot auf der Straße lag, hat man also ein Problem. Auch wenn dem Tier ausgewichen und dadurch ein größerer Schaden am eigenen Auto erzeugt wird, kann die Versicherung die Bezahlung des Schadens verweigern.
Der Anhänger ist automatisch mitversichert
Nein. Ein Anhänger braucht eine eigene Anhängerversicherung, sobald das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird.
Nach einem Schaden gibt es nur eine Rückstufung
Meistens wird die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt zwar die einzige Konsequenz nach einem selbst verschuldeten Unfall bleiben. Doch was viele nicht wissen: Dem Versicherungsanbieter steht dann auch ein Sonderkündigungsrecht zu.
Der Schadenfreiheitsrabatt lässt sich auf jeden übertragen
Das geht tatsächlich nur, wenn es sich dabei um enge Familienangehörige wie Kinder oder einen Lebenspartner handelt. Die Idee, den Rabatt der Cousine oder eines guten Freundes zu übernehmen, kann man also vergessen.
Wer bei Rot über die Ampel fährt, hat keinen Versicherungsschutz
Falsch. Für die Opfer dieses Unfalls zahlt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich immer. Was richtig ist: Die Vollkasko kann die Leistungen einschränken, zumal das Überfahren einer roten Ampel in der Regel als grob fahrlässig gewertet wird.
Aber auch hier gibt es eine gute Nachricht: Es gibt Anbieter, die darauf verzichten, wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung zu kürzen, sofern es sich dabei nicht um Ausschlussgründe wie Alkohol und Drogen handelt.
Wer ohne gültigen TÜV fährt, hat keinen Versicherungsschutz
Auch hier können Autofahrer aufatmen, Die Versicherung bleibt ohne aktuellen TÜV weiter aktiv. Womit man allerdings rechnen muss: Dass die Versicherung in dem Fall überprüft, ob der Unfall mit TÜV zu vermeiden gewesen wäre und ob grob fahrlässig gehandelt wurde.