3D-Kameras & Scanner verboten
Die FIA hat unter dem Druck von Ferrari, Renault und McLaren neue Regeln aufgestellt, um das Kopieren anderer Autos zu erschweren. Dazu zählt das Verbot technischer Hilfsmittel wie 3D-Kameras oder Scanner. Noch in Monza wird darüber abgestimmt.
Williams, McLaren und Renault haben ihre Berufung gegen das Urteil im Copyright-Streit um Racing Point zurückgezogen. Das heißt, dass sie mit der Strafe von 400.000 Dollar und 15 Punkten Abzug gegen Racing Point zufrieden sind.
Ferrari dagegen will mehr und hält zumindest vorerst an seinem Einspruch fest. "Wir sind überzeugt, dass Racing Point mit seinem Nachbau eines anderen Fahrzeugs gegen die Prinzipien der Formel 1 verstoßen hat. Deshalb fordern wir von der FIA eine Klarstellung, was in Zukunft erlaubt sein soll. Wenn die Regeln zu diesem Thema zu unserer Zufriedenheit ausfallen, ziehen wir auch unseren Einspruch zurück", erklärte Ferrari-Teamchef Mattia Binotto in Monza.
Tatsächlich gibt es bereits einen Vorschlag des Weltverbandes, wie man Artikel 22.3.3. des Sportlichen Reglements modifizieren könnte, um das Kopieren anderer Autos anhand von selbst erstellten oder von anderen Teams bereitgestellten Vorlagen zu erschweren, wenn nicht sogar zu verhindern. Es geht um den Begriff des so genannten "reverse engineering", was man als Rückwärtsentwicklung anhand von Fotos oder 3D-Modellen übersetzen könnte. Dieser Regelentwurf liegt den Teams jetzt vor. Sie sollen noch in Monza darüber abstimmen.
Neue Regeln gegen Nachbauer
Und so will die FIA Nachbauten von anderen Autos verhindern, so wie es Racing Point mit dem Mercedes W19 aus dem Vorjahr offensichtlich praktiziert hat: Die Teams dürfen sich zwar weiter von Ideen und dem Design von Konkurrenzautos inspirieren lassen, es soll aber verboten sein, diese Teile auf Basis der "Rückwärtsentwicklung" nachzubauen. Es geht hierbei vornehmlich um die Komponenten, die jedes Team ohne fremde Hilfe konstruieren muss. Also die komplette Aerodynamik, das Chassis, Die Kühler und die Crashstrukturen.
Zunächst einmal wird der Einsatz von Hilfsmitteln verboten, die bei der 1:1 Kopie helfen könnten. Das ist der Einsatz von Fotos, die mit der entsprechenden Software in ein geometrisches Rechenmodell umgewandelt werden. Das ist die Verwendung von 3D-Kameras. Das ist der Einsatz von Scannern, mit denen man Oberflächen abtasten kann. Und das ist jede Art von Technik, die Punkte einer Oberfläche projiziert, um daraus eine Grundlage für eine Konstruktion zu erstellen.
Die Teams müssen der FIA auf Anfrage sämtliche Unterlagen zum Designprozess vom ersten Strich auf dem Papier bis zum fertigen Produkt zur Verfügung stellen. So wollen die Prüfer des Verbandes sich ein Bild verschaffen, ob ein Teil tatsächlich Schritt für Schritt aus einem selbst erstellten Rohentwurf entwickelt wurde oder ob das Ausgangsmodell bereits ziemlich nah an dem im Verdacht stehenden Original eines Konkurrenten lag. Es ist außerdem keinerlei Informationsaustausch zwischen Teams über die gelisteten Komponenten, die in Eigenregie hergestellt werden, gestattet.
Neue Zeitrechnung nach GP Österreich
Die FIA muss natürlich irgendeinen Strich ziehen, ab wann Teile nicht mehr originalgetreu kopiert werden dürfen. Deshalb wurde festgelegt, dass alle Komponenten, die in den 2019er Autos und dem 2020er Modell, so wie es beim ersten Saisonrennen an den Start gebracht wurde, als intellektuelles Eigentum des jeweiligen Teams anerkannt werden. Auch wenn zu dem Zeitpunkt der Verdacht bestanden haben mag, dass dieses Teil anhand von nicht erlaubten Informationen entstanden ist.
Im Blickpunkt stehen deshalb alle neuen Komponenten, die nach dem GP Österreich 2020 an die Autos geschraubt worden sind. Das ist gleichbedeutend mit dem Freibrief für Racing Point, ihren RP20 in der aktuellen Saison weiterzuverwenden. Das Team hat damit schwarz auf weiß auch das Copyright für dieses Auto.