Beleuchtung ist jetzt Pflicht

Wer mit dem Rennrad oder dem Mountainbike in Italien auf der Straße fährt, muss sein Rad jetzt mit einer Beleuchtung ausrüsten. Das sieht eine Neuregelung der "codice della strada" vor, der italienischen Straßenverkehrsordnung.
Wer mit seinem Rad gerne durch Italien radelt, muss sich auf eine Neuregelung in der italienischen Straßenverkehrsordnung einstellen. In der "codice della strada" wurde der Artikel 68 bereits in der Neuauflage zum November 2021 neu formuliert. Und zwar dahin gehend, dass alle Fahrräder mit einer Beleuchtungseinrichtung ausgerüstet sein müssen.
Licht muss sein
Diese umfasst orange Rückstrahler an den Pedalen, einen roten Rückstrahler am Heck sowie eine weiße oder gelbe Leuchte vorn und eine rote Leuchte hinten. Die Beleuchtungseinrichtungen müssen zwar funktionieren, eine Pflicht diese auch einzuschalten sieht die italienische Straßenverkehrsordnung aber nicht vor. Nicht näher beschrieben ist dabei, ob es sich auch um batteriebetriebene Lichter handeln darf. Dieser Punkt ist selbst in Italien noch juristisch umstritten. Kommt es bei schlechten Sichtverhältnisse (Nebel, Dunkelheit, Tunnel, ...) zu einem Unfall und die Beleuchtung war nicht eingeschaltet, kann der Radfahrer nach italienischem Recht allerdings zur Mithaftung herangezogen werden.
Wer ohne oder mit einer unzureichenden Beleuchtungseinrichtung erwischt wird, kann mit Bußgeldern zwischen 26 und 102 Euro belangt werden. Im schlimmsten Fall kann die Polizei das beanstandete Fahrrad auch beschlagnahmen. Zur Pflichtausstattung gehört auch eine funktionierende Klingel.
Die im Sinne der erhöhten Verkehrssicherheit beschlossene Regelung bedeutet de facto das aus für den Radsport auf italienischen Straßen, wie er bisher gelebt wurde. Entsprechend umstritten ist der Artikel 68 in seiner Neuregelung auch. Wie die Neuregelung tatsächlich im Alltag von der italienischen Polizei gehandhabt wird, bleibt abzuwarten.
Übrigens: In Deutschland gilt schon lange eine Beleuchtungspflicht an Fahrrädern. Zudem muss in Deutschland das Licht bei schlechten Lichtverhältnissen auch eingeschaltet werden. Radler ohne Licht können auch hierzulande belangt werden.