Gar nicht mal so einfach: Jede Kommune entscheidet selbst, welche Regeln an Ladesäulen-Parkplätzen gelten. An diesem Ladeplatz in München gibt es beispielsweise keine speziellen Zusatzregeln oder Zeitbeschränkungen.
Grundsätzlich gilt aber, dass das E-Kennzeichen als "Ausweis" zur Nutzung eines Elektroauto-Parkplatzes gilt. Entsprechend sind daher auch Plug-in-Hybride mit E-Kennzeichen berechtigt.
Der ADAC hatte bereits 2021 überprüft, wie die Parkzeiten und -regelungen an öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos aussehen - und ein Wirrwarr ausfindig gemacht.