Bilden Sie einen Rettungsgasse: Bei zweispurigen Autobahnen scheren die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus, auf der rechten Spur nach rechts, ohne dabei den Standstreifen zu blockieren.
Das gleiche gilt bei weiteren Fahrspuren, nur die Fahrzeuge auf der lionken Spur weichen nach links aus, alle anderen nach rechts ohne die Standspur zu blockieren.
Der Standstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer ihn bei Stau benutzt, um den nächsten Rastplatz oder die nächste Autobahnausfahrt schneller zu erreichen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Einzige Ausnahme: Wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben.
Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholt werden. Die Fahrzeuge auf der rechten Spur dürfen dann also höchstens 80 km/h schnell fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine saftige Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt
Auf der Autobahn rückwärts zu fahren oder zu wenden, ist immer verboten. Bis auf eine spezielle Situation: Die Polizei fordert die Autofahrer bei länger andauernden Vollsperrungen dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Bei eigenständigen Aktionen drohen dem Sünder eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Laut Straßenverkehrsordnung (§ 18 Abs. 9 Satz 1) ist Aussteigen auf der Autobahn nicht gestattet – außer zur Sicherung einer Unfallstelle. Meist ist die Polizei bei längeren Störungen, wie zum Beispiel einer Vollsperrung, nachsichtig, wenn es jemandem im Fahrzeug zu heiß oder gar übel wird. A
Aber auch dann gilt: keine ausgiebigen Spaziergänge auf der Autobahn unternehmen, sondern immer in der Nähe des Fahrzeugs bleiben! Und ganz wichtig: Bei einem Unfall auf keinen Fall die Rettungskräfte behindern.
Auch im Stau gilt: Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage ist verboten. Außer, Sie haben den Motor abgeschaltet. Dann darf das Gerät in die Hand genommen werden. Ein Verstoß gegen das Handyverbot kostet ein Bußgeld von 100 Euro bis 200 Euro, bringt zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Motorradfahrer dürfen sich nicht zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln. Das wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet. Links überholen ist bei genügend Seitenabstand erlaubt.
Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, müssen sich die Fahrer unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. In der Praxis wird diese Vorschrift oft als Vordrängeln missverstanden, soll aber den Verkehr am Laufen halten und für eine möglichst reibungslose Weiterfahrt sorgen.