Die Winterreifen-Vorschriften in Europa unterscheiden sich teils erheblich. Einige Länder haben klare Zeiträume festgelegt, andere verpflichten situativ bei Schnee oder Eis. Das sind die wichtigsten Regelungen.
In Norwegen und Schweden sind Winterreifen ab Dezember bei Schnee und Eis Pflicht, in Finnland schon ab November. Die Mindestprofiltiefe beträgt drei Millimeter, in Norwegen bei schweren Fahrzeugen sogar fünf Millimeter. Spikes sind in Schweden erlaubt, Schneeketten bei Bedarf in Norwegen Pflicht.
Estland, Lettland und die Slowakei verlangen Winterreifen in festen Zeiträumen, beispielsweise in Lettland und Estland von Dezember bis März. Die Mindestprofiltiefe variiert: drei Millimeter in Estland, vier Millimeter in Lettland und der Slowakei. Die Reifen müssen das Alpine-Symbol tragen.
In Österreich sind Winterreifen bei Schnee oder Eis Vorschrift, meist vom 1. November bis 15. April. Die Profiltiefe muss mindestens vier Millimeter betragen. Schneeketten sind erlaubt, wenn die Straße durchgehend schneebedeckt ist.
Die Schweiz hat keine generelle Winterreifen-Pflicht. Bei Unfällen mit Sommerreifen kann jedoch Mithaftung drohen. Schneeketten werden bei Bedarf durch Schilder vorgeschrieben.
In Italien gelten je nach Region unterschiedliche Regeln. In Südtirol sind Winterreifen von November bis April vorgeschrieben, im Aostatal sogar schon ab Oktober. Verstöße werden mit bis zu 345 Euro geahndet.
Von November bis März müssen Fahrzeuge in Slowenien Winterreifen mit mindestens drei Millimeter Profiltiefe haben. Alternativ sind Schneeketten auf Sommerreifen erlaubt. Eine Schaufel im Auto ist bei schweren Fahrzeugen Pflicht.
In Tschechien sind Winterreifen zwischen November und März bei Schnee oder Eis Pflicht. Pkw benötigen mindestens vier Millimeter Profil, schwere Fahrzeuge sechs Millimeter.
In Frankreich sind in Bergregionen von November bis März Winterreifen vorgeschrieben. Seit 2024 sind nur noch Reifen mit Alpine-Symbol erlaubt. Alternativ dürfen Schneeketten oder Schneesocken genutzt werden.
In Kroatien wird die Winterreifen-Pflicht je nach Wetterlage durch Schilder angeordnet. Mindestens zwei Winterreifen mit vier Millimeter Profil müssen auf der Antriebsachse montiert sein. Verstöße kosten etwa 95 Euro.
In Dänemark, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifen-Pflicht. Schneeketten dürfen meist genutzt werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind. Bei Schnee und Glätte sind Winterreifen dennoch angeraten.
Luxemburg verlangt bei Schnee und Eis Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung oder Alpine-Symbol. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter. Verstöße kosten 49 Euro, bei Behinderung des Verkehrs 74 Euro.