Gebrauchtwagenpreise könnten explodieren

Deutschland muss 2022 Änderungen im Gewährleistungsrecht nach EU-Vorgaben umsetzen. Für den Gebrauchtwagenhandel bedeutet das unter Umständen nichts Gutes.
Für Sie als Verbraucher lesen sich die Neuerungen im Gewährleistungsrecht möglicherweise auf den ersten Blick ganz angenehm. Wir verzichten an dieser Stelle auf Paragraphen und schwindelerregendes Juristen-Deutsch. Hier erstmal kurz und bündig die beiden wichtigen Reformpunkte: Erstens haften Gebrauchtwagenhändler ab Inkrafttreten der Reform zwölf statt sechs Monate für auftretende Mängel. Zweitens umfasst diese Gewährleistung dann auch digitale Komponenten wie beispielsweise fest eingebaute Navis.
ZDK befürchtet drastischen Preisanstieg
Soweit so gut, könnte man sagen. Mit dem guten Gefühl, ein ganzes Jahr lang auf der sicheren Seite zu ein, entschließen sich bestimmt mehr Menschen als zuvor zum Gebrauchtwagenkauf. Mag sein – sie könnten sich dann allerdings auch drastisch gestiegenen Preisen gegenübergestellt sehen. Der Geschäftsführer Recht, Steuern und Tarif des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, Ulrich Dilchert, formulierte den Sachverhalt gegenüber auto motor und sport so:
"Aufgrund der geplanten Verlängerung der Beweislastumkehr, aber auch wegen der geplanten Haftung für digitale Fahrzeugkomponenten kann es sich ein Händler zukünftig kaum mehr leisten, ältere Pkw zu verkaufen, wenn er ein Jahr lang für auftretende Mängel haften muss. Eine völlige Neuregelung stellen Verträge mit digitalen Inhalten und deren Rechtsfolgen im Sachmängelhaftungsrecht dar. Dies kann unter Umständen schlimmstenfalls zur Rücknahme des Fahrzeugs führen. Insgesamt besteht die Gefahr, dass diese zusätzlichen Belastungen zu einem drastischen Preisanstieg bei Gebrauchtwagen führen werden."
Navi kaputt, Auto zurück
Runtergebrochen könnte man sagen: Wenn das Navi spinnt, geben Sie das Auto einfach zurück – selbst dann, wenn Sie schon elf Monate lang damit unterwegs waren. Dass die Händler angesichts dieser Regelung keine Luftsprünge machen, ist nachvollziehbar. Zumal nicht jeder Betrieb Zugriff auf die internen Datenspeicher der Hersteller-Infotainmentsysteme hat und damit mutmaßlich kaum in der Lage dazu sein wird, elektronische Mängel selbst zu beheben.
Um nun doch noch ein paar juristische Fakten zu bemühen: Es geht hier um die sogenannte Beweislastumkehr, die im Gewährleistungsrecht (RL (EU) 2019/881) beschrieben ist. Bislang muss der Händler beim Auftreten eines Schadens innerhalb der ersten sechs Monate beweisen, dass dieser zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vorhanden war. Kann er das nicht, bezahlt er die Beseitigung des Mangels. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht diese Beweislast auf den Käufer über. Sprich: Das Vorhandensein des Mangeln zum Zeitpunkt des Fahrzeug-Erwerbs muss dann vom Käufer bewiesen werden. Das erhöht das Risiko der Händler als Gebrauchtwagenverkäufer. Dem dürften sie mit erhöhten Preisen begegnen. Ein Umstand, der so die Gesamtheit aller Gebrauchtwagenkäufer betrifft.
Wenn Sie jetzt noch schnell aktiv werden wollen, finden Sie in unserer Fotoshow zehn Gebrauchtwagen-Modelle, die wir empfehlen können. Manche fürs Herz, andere für den Verstand..