Können Plätze kostenlos storniert werden?

Es ging Schlag auf Schlag: Grenzen wurden geschlossen, Reisewarnungen ausgesprochen und zuletzt ein Kontaktverbot auferlegt. Doch welche Auswirkungen hat das auf Ihren gebuchten Wohnmobil-Stellplatz?
Corona cancelt die Tour mit dem Reisemobil. Der Campingurlaub an Ostern ist gestrichen, doch was ist, wenn die Parzelle schon reserviert und vorab bezahlt wurde? Ist der Urlaub mit dem Wohnmobil dieses Jahr überhaupt noch möglich?
Die aktuelle Lage in Deutschland
Die Bundesregierung und die Bundesländer haben am 23.03.2020 ein Maßnahmepaket beschlossen, das die weitere Verbreitung des Corona-Virus eindämmen und verhindern soll. Zwar enthält diese Paket keine Ausgangssperren wie in anderen Ländern, dafür herrscht in ganz Deutschland ein Kontaktverbot. Das bedeutet, dass keine Menschenansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit erlaubt sind. Ausnahmen sind Familien, die gemeinsam unter einem Dach wohnen. Auch soziale Kontakte und Aktivitäten im öffentlichen Raum sollen auf ein Minimum reduziert werden. Wer dagegen verstößt, muss seit Kurzem mit saftigen Strafen rechnen.
Wo kann überhaupt noch mit dem Wohnmobil übernachtet werden?
Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung ausgesprochen, die von allen touristischen Reisen in und außerhalb von Deutschland abrät. Einzelne Bundesländer haben Maßnahmen beschlossen, die noch weiter gehen: Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein lassen Touristen nicht mehr ins Bundesland herein. Das gilt auch für Wohnmobile und Campingbusse. Die Bußgelder für Verstöße variieren zwar je nach Bundesland. In Baden-Württemberg muss man beispielsweise mit einem Bußgeld zwischen 250 und 1.000 Euro rechnen, wenn gegen das Fahrt- und Reiseverbot verstoßen wird.
Da in Deutschland seit dem 16. März 2020 keine touristischen Übernachtungen mehr erlaubt sind, bleiben auch die Camping- und Stellplätze geschlossen. Bis auf das Saarland wurden in allen Bundesländern das Camping untersagt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Bei Dauercampern erweist sich die Lage als etwas unklar. Laut dem Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) stellt Dauercamping zwar laut Statistik keinen touristischen Zweck dar. Jedoch sollten Dauercamper, die ihren Hauptwohnsitz nicht auf dem Campingplatz gemeldet haben, auf einen Aufenthalt verzichten.
Kann ich meine gebuchte Parzelle stornieren?
Da das Auswärtige Amt eine weltweite Reisewarnung bis Ende April ausgesprochen hat und die Grenzen rund um Deutschland größtenteils geschlossen sind, vertritt die Verbraucherzentrale die Ansicht, dass Reisen kostenlos storniert werden können. Das deutsche Recht besagt, dass eine Stornierung von Individualreisen dann möglich ist, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse auftreten. Das bedeutet, dass somit auch die gebuchte Parzelle kostenfrei storniert werden kann.
Die Verbraucherzentrale führt auf ihrer Homepage dazu aus: "Wenn Sie die individuell gebuchte Unterkunft wegen der Grenzbeschränkungen nicht nutzen können, müssen Sie unserer Ansicht nach auch nicht dafür bezahlen. Viel spricht dafür, dass dies auch gilt, wenn die Unterkunft nicht erreichbar ist."
Auch der Deutsche Tourismusverband bestätigt die kostenfreie Stornierung innerhalb Deutschlands. Auf der Internetseite des Verbands wird es durch den Fall der Unmöglichkeit begründet: "[…] Vermieter können die vertraglich vereinbarte Leistung, nämlich die Zurverfügungstellung der Unterkunft, nicht erbringen. Geleistete Anzahlungen oder – falls der gesamte Mietpreis überwiesen wurde – müssen erstattet werden."
Es gilt jedoch zu beachten, dass hier das deutsche Recht als Grundlage genutzt wird. Wenn es sich um eine Parzelle handelt, die im Ausland liegt und die direkt über den Anbieter gebucht wurde, greift das dortige Recht.
Eine kostenfreie Stornierung ist nur dann möglich, wenn die geplante Reise in den Zeitraum fällt, für den eine Reisewarnung ausgesprochen oder die Gefährdungslage als hoch eingestuft wurde. Darunter fallen zum Beispiel alle geplanten Reisen in den Osterferien. Parzellen, die bereits für die Pfingst- oder auch Sommerferien gebucht wurden, können zum jetzigen Zeitpunkt nicht kostenlos storniert werden. Das liegt daran, dass die Reisewarnung vorläufig nur bis Ende April gilt und sich die Lage in den folgenden Monaten wieder beruhigt haben könnte.