Merkels Mobilitätsausblick

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat bei Ihrem Staatsbesuch in Argentinien am Donnerstag (8.6.2017) vor Studenten im Wissenschaftszentrum Polo Cientifico mit einer Aussage zum autonomen Fahren aufhorchen lassen.
„Wir sind das größte Risiko“
Bei einer Fragerunde nach ihrer allgemeinen Rede ließ sich Merkel nach Angaben der Deutschen Presseagentur (dpa) zu einer kühnen Aussage in Sachen „autonomes Fahren“ hinreißen.
Ein Student wollte wissen, wie sich die Kanzlerin die Welt in 20 Jahren vorstelle und mit welchen Problemen man konfrontiert sei. Sie sinnierte, die Welt in 20 Jahren sein „ja gar nicht so weit weg“ , wiederholte allgemeine Positionen und Meinungen und erklärte dann: „Wir werden in 20 Jahren nur noch mit Sondererlaubnis selbstständig Auto fahren dürfen.“ Es werde das autonome fahren geben. Der Grund für ihre Prognose, dass man nur noch mit einer Sondergenehmigung selbst fahren dürfe: „Wir sind das größte Risiko“ .
In dieser Konsequenz hat sich Merkel noch nie zu dem Zukunfts-Themen „autonomes Fahren“ geäußert. Sie, die Forschungsministerin Johanna Wanka (CDU) und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sowie die Auto-Hersteller sehen in dem Thema eine große Zukunftstechnologie, während die Autofahrer das selbstständige Fahren mit großer Skepsis sehen.
Gesetzentwurf zum autonomen fahren
Bereits Anfang Januar (25.1.2017) wurde im Bundeskabinett ein Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren beschlossen, der die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer regeln soll.
Mit der beschlossenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollen hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme damit künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen dürfen. Fahrer, die diese Systeme nutzen, können dann während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenkrad nehmen, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.
Blackbox überwacht Fahrgeschehen
Mit dem Gesetz wird zudem vorgeschrieben, dass der Fahrer die Kontrolle über die Fahrzeugführung dann wieder übernehmen muss, wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der entsprechenden Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen (z. B. bei einem geplatzten Reifen).
Um nachweisen zu können, ob der Fahrer in einer bestimmten Fahrsituation die Fahraufgabe innehatte oder das System, wird der Einsatz eines Datenspeichers („Blackbox“) vorgeschrieben.
Die neuen Norm zum autonomen Fahren
Übrigens: Das autonome Fahren ist bereits als Norm von der internationalen Ingenieurs- und Automobilindustrie-Vereinigung SAE definiert und in sechs Leveln unterteilt. So unterteilen die Level 3 bis 5 dann das, was als autonomes Fahren verstanden wird: Hier übernimmt die Maschine mehrheitlich die Aufsicht.