Maskenpflicht und Führerscheintausch

Neue Straßenverkehrsordnung 2022: Maskenpflicht und Führerscheintausch
Das Mitführen von zwei Mund-Nasen-Masken und ein erhöhter Bußgeld-Katalog gelten künftig laut StVo. Außerdem müssen alle Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 den Führerschein tauschen. promobil zeigt die wichtigsten Neuerungen.
Alles neu macht der Januar 2022. Es wird teuer für Verkehrssünder, ein neuer Führerschein steht an und: Im Verbandskasten müssen ab Januar 2022 zwei Mund-Nasen-Masken liegen.
Mund-Nasen-Maske an Bord Pflicht
Laut Bundesverkehrsministeriums folgt die neue Pflicht, dass "zwei Gesichtsmasken" im Kfz-Verbandskasten enthalten sein müssen, dem Rat von Experten. Entsprechend wurde das Normblatt DIN 13164 geändert. Es regelt, was der Verbandskasten alles beinhalten muss.
Die Mund-Nasen-Masken sollen vor allem bei Erste-Hilfe-Maßnahmen zusätzlichen Schutz bieten. Denn bei diesen kommen HelferInnen anderen Menschen sehr nahe. Der ursprüngliche Plan des Ministeriums lautete, dass die Masken in Griffnähe sein sollten – ähnlich wie bei den seit 2014 vorgeschriebenen Warnwesten.
Am Ende des Artikels finden Sie eine Tabelle, die zeigt, was genau im Verbandskasten aktuell sein muss.
Neue Bußgelder: Rasen, Rettungsgassen, Rechtsabbiegen
Bereits seit November 2020 gilt der neue Bußgeldkatalog mit härteren Sanktionen gegen Regelverstöße, beispielsweise mit höheren Bußgeldern bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer zum Beispiel innerorts 11 bis 15 km/h zu schnell fährt, muss bereits 50 Euro zahlen. Wer ab 21 km/h zu schnell fährt, muss neben 115 Euro mit einem ein Punkt in Flensburg rechnen. Bei 26 bis 30 km/h Überschreitung droht zusätzlich ein Fahrverbot. Außerorts gilt Ähnliches.
Außerdem will der Staat mit höheren Strafen die Wichtigkeit von Rettungsgassen nochmals betonen. Wer künftig keine Gasse bildet, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen und bekommt gleich zwei Punkte in Flensburg. Zusätzlich droht ein Monat Fahrverbot. Noch kostspieliger wird es für alle, die unerlaubterweise durch die Rettungsgasse fahren oder sich hinter Einsatzfahrzeuge hängen. Das Bußgeld dafür liegt zwischen 240 und 320 Euro, es drohen zwei Punkten in Flensburg und ebenfalls ein Monat Fahrverbot.
Aufgepasst: Ein Fahrverbot droht auch FahrerInnen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen, die sich nicht an die Schrittgeschwindigkeitsregel beim Rechtsabbiegen halten.
Eine Auflistung aller neuen Bußgelder sowie einen Bußgeldrechner gibt es unter www.bußgeldkatalog.org
Führerschein-Tausch: Lappen gegen Scheckkarte
Alle Führerscheinhalterinnen und -Halter, die noch einen alten Papierführerschein haben, sollten die Tauschfrist zum neuen Scheckkarten-Führerschein im Auge behalten. Alle, die zwischen den Jahren 1953 und 1958 geboren wurden, sind nun an der Reihe. Sie müssen bis zum 19. Januar 2022 ihren rosa Lappen gegen einen fälschungssicheren Karten-Führerschein tauschen. Sie sollten die Frist zum Tausch in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein nicht verpassen.
Aktuell kommt es coronabedingt zu sehr langen Wartezeiten in den Führerscheinstellen. Daher haben die Verkehrsminister der Länder vorgeschlagen, bis zum 19. Juli 2022 keine Bußgelder zu verhängen. Bis zu dieser Frist droht also noch kein Verwarngeld von 10 Euro. Der Umtausch des Führerscheins kostet übrigens 25 Euro.
Umtausch grauer oder rosa "Lappen" nach Geburtsdatum:
- vor 1953: Umtausch bis 19.1.2033
- 1953 – 1958: Umtausch bis 19.1.2022
- 1959 – 1964: Umtausch bis 19.1.2023
- 1965 – 1970: Umtausch bis 19.1.2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
Umtausch Führerschein im Scheckkartenformat nach Ausstellungsjahr:
- 1999 – 2001: Umtausch bis 19.01.2026
- 2002 – 2004: Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 – 2007: Umtausch bis 19.01.2028
- 2008: Umtausch bis 19.01.2029
- 2009: Umtausch bis 19.01.2030
- 2010: Umtausch bis 19.01.2031
- 2011: Umtausch bis 19.01.2032
- 2012 – 19.01.2013: Umtausch bis 19.01.2033