Genauso wenig wie es in der realen Welt Frauen als Parkscheiben
gibt, gibt es auch keine rechtlich geltenden Frauen-Parkplätze. Das
selbe gilt für Behinderten- oder Mutter-Kind-Parkplätze. Im Prinzip
kann da jeder parken.
Dass so ein Sonderparkplatz etwas breiter ist, liegt allerdings
daran, dass man Menschen mit Behinderung oder vollbepackten Müttern
zum Beispiel den Ein- und Ausstieg erleichtern will. Deshalb: Bitte
für Betroffene frei lassen!
Wer vor dem Supermarkt rückwärts ausparkt, kann schnell mal ein
anderes Auto erwischen.
Doch anders als zum Beispiel auf diesem Foto, handelt es sich
bei einem Parkplatz nicht um eine öffentliche Straße. Deshalb
erwartet den Ausparkenden meist auch nicht die alleinige Schuld bei
Parkplatz-Unfällen.
Gleiches gilt für die "Rechts-vor-links-Regelung". Die greift im
Straßenverkehr, aber nicht auf dem Supermarkt-Parkplatz. Dort ist
eher das Tempo entscheidend. Vorgegeben ist
Schrittgeschwindigkeit.
Im Straßenverkehr sollte man sich an die Fahrbahnmarkierungen
halten. Auf Parkplätzen sind Pfeile allerdings nicht mehr als eine
Empfehlung. Auch beim Crash bestimmen sie nicht über die
Schuldfrage.
Zu Recht! Denn auch wenn die Regularien rechtlich keine
Gültigkeit auf Parkplätzen haben, empfiehlt es sich im Sinne der
gegenseitigen Rücksichtnahme vernünftig zu fahren. Und mit
Schrittgeschwindigkeit.