Versicherungswechsel der Kfz-HaftpflichtStichtag beachten: Noch bis zum 30. November können Autofahrer ohne Angabe von Gründen ihre Kfz-Police kündigen und wechseln. Wichtige Versicherungs-Leistungen sehen Sie im Folgenden.
Schutzbrief: Er umfasst die Pannenhilfe. Die Versicherung
koordiniert die Hilfe und trägt die Kosten für die Bergung, das
Abschleppen sowie für Übernachtungen. Voraussetzung ist häufig,
dass die Panne oder der Unfall sich mindestens 50 Kilometer von der
Wohnung entfernt ereignet haben muss.
Mallorca-Police: Sie gleicht bei Mietwagen im Ausland geringere
Haftpflicht-Deckungen aus. Ratsam ist auch der Auslandsschutz, der
bei unverschuldeten Crashs mit dem eigenen Auto mögliche Lücken im
ausländischen System schließt. Man wird so gestellt, als sei der
ausländische Unfallverursacher bei uns versichert.
Rabattschutz: Kunden mit dieser kostenpflichtigen Zusatzoption
werden bei einem oder mehreren Schäden nicht zurückgestuft. Sollte
der Kunde jedoch den Versicherer wechseln, teilt der alte
Versicherer dem neuen die niedrigere und damit schlechtere
Schadenfreiheitsklasse mit.
Rabattretter (meist bei SF-Klasse 25): Nach einem Unfall erfolgt
zwar eine Rückstufung in der SF-Klasse (meist auf SF 22), jedoch
bleibt der Beitragssatz gleich und damit auch die Höhe der Prämie.
Der Rabattretter kostet in älteren Tarifen keinen Aufschlag, in
neueren Policen ist er nicht immer fester Bestandteil.
Grobe Fahrlässigkeit: Nach einem Unfall kann es passieren, dass
die Gesellschaft zum Beispiel einen CD-Wechsel als grob fahrlässig
ansieht und die Schadenregulierung verweigert. Davor schützt eine
entsprechende Klausel, die in den Vertrag gehört, aber von einigen
Versicherern noch immer nicht angeboten wird.
Neuwertentschädigung: Wer in den ersten Monaten ab Neuzulassung
durch Totalschaden oder Diebstahl das Auto verliert, bekommt den
vollen Kaufpreis ersetzt. Üblich ist nur der
Wiederbeschaffungswert. In guten Verträgen beträgt der Schutz
mindestens zwölf Monate.
Unfall mit Tieren/Marderbiss: Nicht nur Unfälle mit Haarwild
sollten gedeckt sein, sondern auch die mit allen anderen
Wirbeltieren. Beim Marderbiss sollte auch der Folgeschaden
versichert sein, nicht nur das angeknabberte Bauteil.