Wie steht's um die Qualität der Campingfahrzeuge?

Reisemobile gehen weg wie warme Semmeln, Händler und Hersteller freut’s. Kein Wunder, dass sie immer schneller produziert werden. Dabei stellt sich die Frage: Wie steht es um die Qualität bei der hohen Produktionszahl?
Zugegeben: Das Aufmacherbild ist natürlich überzogen – jedenfalls haben wir bisher noch nicht von einem Fabrikat gehört, das direkt nach der Fahrt vom Händlerhof in die Brüche gegangen ist. Dennoch erreichen die Redaktion in letzter Zeit vermehrt Zuschriften von Lesern, die sich über die Qualität ihres Reisemobils beklagen.
Auch im Onlineforum von promobil sorgt dieses Thema immer wieder für Diskussionen. So schreibt dort der User "Sparks 2": "Es fängt schon damit an, dass Mängel klein geredet werden. Dass mündliche Zusagen nicht schriftlich bestätigt werden und nach kurzer Zeit anscheinend vergessen sind. Kommunikation zwischen Hersteller und Händler in Richtung Kunde findet nicht statt, ja oftmals herrscht sogar zwischen Händler, Hersteller und Werkstatt eine Chaoskommunikation."
User "rumfahrer" ergänzt: "Bei unserem Reisemobil hatten wir einen wirklich gravierenden Mangel. Nicht mal ein halbes Jahr nach Übernahme stand im Bodenfach der Heckgarage das Wasser. Ein Defekt, der bei vielen Fahrzeugen des Herstellers über Jahre immer wieder auftrat. Ärgerlich! Zudem hat die Reparatur bei uns lange gedauert."
Mehr Reklamationen trotz gestiegener Qualität
Die Leserwahlumfrage 2020 von promobil liefert eindeutige Ergebnisse: 58 Prozent aller Befragten gaben an, dass sie in den letzten zwölf Monaten ein Problem mit ihrem Reisemobil hatten. Zum Vergleich: 2006 lag der Wert noch bei 50 Prozent. Dass der Produktionsoutput der Hersteller steigt, ist kein Geheimnis.
So spricht beispielsweise Adria von einer jährlichen Steigerung von 20 Prozent seit 2014 auf dem deutschen Markt. Bei Carthago hat sich die Zahl der produzierten Reisemobile in den letzten fünf Jahren fast verdoppelt, und bei der noch relativ jungen Marke Morelo liegt die Steigerungsrate seit 2015 sogar bei über 70 Prozent. Bei oberflächlicher Betrachtung könnte man nun zu dem Schluss kommen, dass durch die steigenden Produktionszahlen die Qualität leidet und mehr Mängel an Freizeitfahrzeugen auftreten als in früheren Jahren.
Zumindest die Hersteller sind da anderer Ansicht. Unisono teilen alle Hersteller von der Hymer-Gruppe über Knaus Tabbert bis zu Premiumherstellern wie Concorde mit, dass die absolute Anzahl an Reklamationen zwar steigt, jedoch nicht die prozentuale Anzahl in Relation zu den Zulassungen. Kurz gesagt: Die Qualität der Reisemobile sei gleich geblieben oder sogar gestiegen, das Mehr an Reklamationen sei einzig und allein auf die höheren Zulassungszahlen zurückzuführen.
Urteil eines Reisemobil-Gutachters
Teilweise sieht das auch der Sachverständige Gerolf Happel so, der bereits seit über 25 Jahren Reisemobil-Gutachten erstellt. Er merkt allerdings auch an, dass es aufgrund der hohen Produktionszahlen öfter zu gelösten Klappenteilen, Wellen in der Wand und Klappergeräuschen komme. Sein Resümee: "All das ist reparabel, die Qualität der Fahrzeuge ist in den letzten Jahren im Ganzen deutlich besser geworden."
Happel sieht noch einen weiteren Grund für steigende Reklamationszahlen: "Die Kunden sind in den letzten Jahren komplizierter und schwieriger geworden. Manche verspüren Kaufreue und wollen das System ausnutzen, indem sie über eingebildete oder tatsächliche Sachmängel Preisnachlässe zu erwirken versuchen."
Wie sehen das die Wohnmobil-Händler?
Heinz Dietz ist Geschäftsführer des Freizeitcenter Dietz im bayerischen Ebern. Seiner Meinung nach verursachen die steigenden Produktionszahlen nicht vermehrt Sachmängel. In seinem Arbeitsalltag hat er jedoch immer wieder die Erfahrung gemacht, dass Kunden eine sehr hohe Erwartungshaltung haben. Dass ein Reisemobil nicht mit einem Automobil vergleichbar ist, stößt vor allem bei Kunden, die ihr erstes Reisemobil erwerben, auf Unglauben.
Um dem Käufer ein möglichst gutes Produkt übergeben zu können, setzt Dietz auf eine ausführliche Endkontrolle. Dazu werden die Fahrzeuge Probe gefahren, mit Wasser befüllt und die Heizung eine Nacht lang in Betrieb genommen. Außerdem bekommt jeder Kunde eine ausführliche Einweisung in sein neues Fahrzeug, auch das reduziert Fehlerquellen.
Auch Bernd Eichstedt vom Caravanpark Spann-an im schleswig-holsteinischen Osterrönfeld ist ähnlicher Ansicht: "Die Klientel hat sich in den letzten Jahren verändert. Die Ansprüche der Kunden steigen, und es fehlt bei vielen das Verständnis dafür, dass im Produktionsprozess viele Zulieferer mit drinhängen. Das muss man den Kunden erst einmal erklären, aber dann bringen die meisten auch Verständnis auf."
Kurt Manowski, Vertriebs- und Marketingleiter bei Adria in Deutschland, sieht ebenfalls den höheren Anspruch der Kunden als Grund für wachsende Reklamationszahlen: "Heute wird schon ein loses Pushlock reklamiert, früher drehte es der Kunde mit dem Finger einfach wieder fest."
"Womit hatten Sie mit Ihrem jetzigen Reisemobil in den letzten 12 Monaten Probleme?"
- Basisfahrzeug: 26%
- Wasseranlage: 25%
- Kühlschrank: 23%
- Fenster/Dachhaube: 23%
- Aufbautür: 19%
- Bord-Elektrik: 14%
- Markise: 12%
- Aufbaudichtigkeit: 12%
- Heizung: 7%
- Gas-Installation: 4%
Abhängig vom Alter der Reisemobile treten unterschiedliche Probleme auf
Größtes Problem: Zeitnahe Werkstatttermine
Ein loses Klappenschloss ist zwar lästig, aber verschmerzbar. Anders sieht es da bei Reparaturen aus, die notwendig sind, um das Reisemobil betriebsbereit zu halten. Lange Wartezeiten auf Werkstatttermine beziehungsweise auf die Lieferung von Ersatzteilen sind vielen Reisemobilisten ein Dorn im Auge. Die Betreuung der Kunden nach dem Kauf klappt offenbar nicht bei allen Herstellern gleich gut. Gerolf Happel: "Es gibt mittlerweile Hersteller, die umgedacht haben und die versuchen, sich diesbezüglich zu verbessern. Die Kunden wollen heute nicht mehr monatelang auf einen Werkstatttermin warten."
Um Wartezeiten zu verkürzen, braucht es vor allem ausreichend Kapazitäten in den Werkstätten. Das hat auch Sören Schaffer erkannt, Inhaber des Handelsbetriebs Schaffer Mobil in Dresden: "Wir haben eine neue große Werkstatt eröffnet, problematisch war es, Fachpersonal zu bekommen." Um Aufenthalte in der Werkstatt zu entzerren, rät er Kunden, notwendige Inspektionen und Reparaturen im Winter durchführen zu lassen.
Eine neue Werkstatt hat auch Bernd Eichstedt von Spann-an bauen lassen und sieben neue Monteure angestellt. Er meint: "Jeder Handelsbetrieb muss sich der Herausforderung stellen, indem er qualifizierte Mitarbeiter einstellt und die Kapazitäten erweitert." Gutes Fachpersonal ist der Schlüssel zum Erfolg, das weiß auch Heinz Dietz vom Freizeitcenter Dietz: "Wir bilden selber aus und haben so keine Probleme mit Fachkräftemangel, außerdem wird jeder Mitarbeiter jährlich fortgebildet." Bei der Beseitigung von Mängeln sind Händler allerdings auf die Hersteller angewiesen. Heinz Dietz: "Mit einigen klappt die Zusammenarbeit tadellos, mit anderen haben wir keine guten Erfahrungen gemacht – dann wird aussortiert! Denn wenn ich Probleme mit dem Hersteller habe, habe ich auch welche mit den Kunden."
Und was machen die Hersteller? Für einen besseren Service hat Adria zum Beispiel in Slowenien ein neues Logistik-Center errichtet, um Ersatzteile schneller liefern zu können. Und beim Importeur Reimo wurde zudem ein Adria-Ersatzteil-Zwischenlager integriert. Bei Carthago setzt man indes vermehrt auf die Qualifizierung der Servicemitarbeiter. Dethleffs vergrößert derzeit die Arbeitsbereiche für die Abteilungen Ersatzteile und Kundendienst und führt ein effizienteres Kommissionierverfahren ein. Morelo hat erst kürzlich circa fünf Millionen Euro in den Neubau eines modernen Service-Centers investiert. Bei Niesmann + Bischoff wurde die Kundendienstabteilung personell verstärkt, und Pössl verweist auf ein gut ausgebautes Händlernetz, sodass alle 50 bis 70 Kilometer mindestens ein Handelsbetrieb und alle 20 bis 30 Kilometer ein Servicebetrieb zu finden ist.
Rechtliche Grundlagen für Mängel
Trotz aller Bemühungen der Hersteller um eine gute Betreuung der Händler und Qualität bei ihren Reisemobilen: Ein Freizeitfahrzeug besteht aus sehr vielen Komponenten von unterschiedlichsten Zulieferern; da kommt es immer wieder vor, dass etwas nicht so funktioniert, wie es sollte. Von einem Sachmangel spricht man dann, wenn sich der Kaufgegenstand nicht für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Einen Mangel kann der Kunde dann reklamieren, wenn sich das Reisemobil nicht für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eignet oder nicht die übliche Beschaffenheit aufweist. Dabei muss man zwischen Mangel und Verschleiß unterscheiden: Verbrauchte Bremsbeläge und heruntergefahrene Reifen sind bei einem genutzten Reisemobil kein Sachmangel und müssen vom Besitzer allein bezahlt werden.
Anders sieht es aus, wenn etwa die Elektrik streikt und somit ein echter Sachmangel vorliegt. Wer dann für die Reparaturkosten aufkommt, hängt davon ab, wie alt das Reisemobil ist beziehungsweise wie lange der Kauf zurückliegt. Wichtig ist hier auch die Unterscheidung der Begriffe Garantie und Sachmängelhaftung (früher oft Gewährleistung genannt), die immer wieder miteinander verwechselt werden.
Der Verkäufer muss dafür geradestehen, dass der verkaufte Gegenstand frei von Mängeln ist – das ist die Sachmängelhaftung. Wichtig: Mängel müssen schon zum Zeitpunkt des Kaufs bei der Übergabe des Reisemobils bestanden haben, gleichgültig ob sie sofort oder erst später entdeckt werden.
Die gesetzlich geregelte Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate
Durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aufgrund gesonderter Vereinbarungen kann diese Frist bei gebrauchten Artikeln auf zwölf Monate verkürzt werden. Tritt ein Defekt auf, gilt in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer die gesetzliche Vermutung, dass dieser bereits bei Übergabe des Gegenstands an den Käufer vorhanden war. Entdeckt der Käufer nach Ablauf der sechs Monate den Mangel, dreht sich die Beweislast, und nun muss der Käufer beweisen, dass die Sache bereits bei Übergabe an ihn mangelhaft war.
Die Garantie, etwa auf das Basisfahrzeug oder die Dichtigkeit des Aufbaus, ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung eine freiwillige Leistung, meistens vom Hersteller an den Kunden. Sie bezweckt, dem Endverbraucher die Funktionsfähigkeit des verkauften Gegenstands für einen definierten Zeitraum zuzusagen. Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Verbraucher spielt dabei keine Rolle.
Garantie und gesetzliche Sachmängelhaftung sind voneinander unabhängig, das bedeutet, der eine Anspruch hat auf den anderen keinerlei Auswirkungen. Für den Käufer ist immer der Verkäufer Ansprechpartner für Ansprüche aus der Gewährleistung. Geht es um Ansprüche aus der Garantiezusage, ist in der Regel der Hersteller des Produkts in der Pflicht, die Abwicklung erfolgt jedoch meist über den Händler.
Ein Sachmangel muss also beim Händler angemahnt werden. Erst, wenn dieser sich weigert, den Mangel zu beseitigen oder die Reparatur nicht zum gewünschten Erfolg führt, sollte man einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Dass es auch ohne Rechtsstreit geht, zeigt die positive Erfahrung von User "FrankNStein". Er schreibt im promobil-Forum über seine Erfahrungen mit dem Handelsbetrieb Soma-Caravaning: "Man nimmt sich dort der Probleme der Kunden mit so viel Engagement an, dass man sich einfach nur wohl fühlt." So soll es sein.
Sachmängel bei Reisemobilen: Aktuelle Gerichtsurteile
Eine gütliche Einigung zwischen Reisemobilbesitzer und Händler beziehungsweise Hersteller ist nicht immer möglich. In diesem Fall wird oft ein Anwalt eingeschaltet. Hier zeigen wir einige Urteile aus den vergangenen drei Jahren, bei denen es um die Durchsetzung von Ansprüchen aus Sachmängelklagen geht. Zur Verfügung gestellt wurden uns diese Urteile von Rechtsanwalt Manfred Zipper von der Kanzlei Zipper & Partner.
1. Feuchtigkeitsschäden durch defekte Duschwanne
Darum geht's: Eine Duschwanne mit Riss sorgt für immense Feuchtigkeitsschäden, die die Stabilität des ganzen Aufbaus in Mitleidenschaft ziehen. Eine Reparatur bringt nicht den gewünschten Erfolg. Die Besitzerin des Reisemobils will das Fahrzeug dem Händler zurückgeben. Der Händler will nur nachbessern, aber nicht wandeln.Urteil: StattgegebenBegründung: Der Händler muss das Reisemobil zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis des Reisemobils abzüglich einer Nutzungspauschale jedoch zuzüglich Zinsen erstatten. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass das Fahrzeug aufgrund der undichten Dusche und der daraus resultierenden Feuchteschäden mangelbehaftet ist.Zuständiges Gericht: Landgericht Hannover vom 08.03.2019
2. Falsche Informationen durch den Händler
Darum geht's: Die Klägerin erwarb ein Reisemobil mit 3,5 Tonnen zGG, nachdem der Händler ihr versichert hatte, dass sie es gleichzeitig mit sechs Personen nutzen kann. Es stellte sich allerdings heraus, dass die Zuladung dafür nicht ausreicht. Die Klägerin will daher vom Kauf zurücktreten.Urteil: StattgegebenBegründung: Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Nutzung des Reisemobils durch sechs Personen Vertragsgegenstand ist. Da das Fahrzeug so aber nicht genutzt werden kann, besteht ein Mangel, der die Käuferin dazu berechtigt, vom Kauf zurückzutreten.Zuständiges Gericht: Landgericht Dresden vom 01.03.2019
3. Chassis älter als Aufbau
Darum geht's: Ein Reisemobilkäufer bemängelt, dass das Basisfahrzeug deutlich älter als der Aufbau sei, außerdem habe das Reisemobil einen Unfallschaden in Form einer Delle, den der Verkäufer verschwiegen habe, und weitere Mängel wie eine undichte Aufbautür. Aus diesem Grund will der Kläger vom Kauf zurücktreten.Urteil: AbgewiesenBegründung: Das Gericht folgt der Auffassung des Gutachters, der darlegt, dass das Chassis immer älter ist als der Aufbau, da ja der Aufbau erst später darauf montiert wird. Es sei kein Mangel, wenn das Chassis 19 Monate älter als der Aufbau ist, und der Besitzer werde dadurch nicht am bestimmungsgemäßen Gebrauch des Reisemobils gehindert.Zuständiges Gericht: Landgericht Koblenz vom 07.03.2019
4. Unebene Außenhaut
Darum geht's: Der Kläger stellt Unebenheiten an der Außenhaut seines Reisemobils fest und will deshalb vom Kauf zurücktreten.Urteil: AbgewiesenBegründung: Da die Unebenheiten nur in geringem Umfang auftraten und vom Gutachter als harmlos eingestuft wurden, wies das Gericht die Klage ab. Grund dafür ist, dass der Mangel nur optischer Natur war und die Nutzung des Reisemobils nicht beeinträchtigte.Zuständiges Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart vom 11.07 2018
Qualitätssicherung der Reisemobil-Hersteller
Um Produktmängel bereits im Werk abzustellen, führen die Reisemobil-Hersteller vielfältige Qualitätskontrollen durch. Bei Carthago werden dafür zum Beispiel sogenannte Quality Gates in den Produktionsbändern installiert. Diese ermöglichen es, an fest definierten Stellen die Fahrzeuge im Produktionsprozess mehrfach zu überprüfen und mögliche Mängel direkt zu beheben, noch bevor das Reisemobil das Produktionsband verlässt. Des Weiteren werden an den Quality Gates sowie an einer Technikstation alle relevanten Funktionen des Fahrzeugs überprüft, um auch so schon im Band mögliche Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Im Finish-Bereich am Ende des Bandes werden letzte Mängel beseitigt, die nicht im Band behoben werden konnten. Stichprobenartig werden fertiggestellte Fahrzeuge außerdem einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen sowie Testfahrten durchgeführt.
Auch Dethleffs führt im Produktionsbetrieb Zwischenkontrollen durch, die vor allem Seitenwände, Bodenplatte und Baugruppen wie Küche sowie Dachschränke betreffen. Ähnlich sieht es bei Knaus aus: Bevor ein Fahrzeug vollständig fertig vom Band läuft, wird eine komplette Funktions- und Sichtprüfung durchgeführt. Zusätzlich werden zu jeder neuen Serie Produkt-Audits durchgeführt, also eine verstärkte Prüfung des gesamten Fahrzeugs sowie speziell der neuen Komponenten und Funktionen.
Bei Concorde übernimmt die Abteilung Qualitätsmanagement die Reisemobile, wenn sie aus der Fertigung kommen. Dann wird von Mitarbeitern mit langjähriger Erfahrung eine gründliche Inspektion nach dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt. Jedes Fahrzeug wird komplett von vorn bis hinten gecheckt und alles aus Sicht des Anwenders getestet.
Bei Hymer werden neben den Tests auf der Rüttelstrecke und in der Kältekammer auch diverse fahrdynamische Untersuchungen inklusive Tests zum Bremsverhalten durchgeführt. Dieses umfangreiche Prüfverfahren schließt die Funktionsprüfung aller Bereiche mit ein.
Auf Rüttelstrecke und Regenhalle greift auch Niesmann + Bischoff neben den standardisierten Produktkontrollen zurück.