Wie lange darf ein Camper auf der Straße parken?
Wer das Wohnmobil am Straßenrand parkt, muss einiges beachten. Neben offiziellen Parkregeln ist die Rücksicht mit Anwohnern wichtig.
Der Urlaub ist vorbei, das Wohnmobil oder der Wohnwagen sind entladen, im Hof oder auf dem eigenen Stellplatz steht schon das Auto. Wenn Camperinnen und Camper keine anderen Abstellplätze haben, stehen sie dann vor der Wahl: Entweder das Alltagsauto aus dem Hof zu holen, um Platz für das Campingfahrzeug zu schaffen oder eben letzteres einfach auf der Straße oder in einer Parkbucht abstellen.
Wie lange ist das Abstellen auf der Straße legal?
Während es für Wohnwagen am Straßenrand zeitliche Beschränkungen gibt (maximal 14 Tage), sollte man meinen, dass das Abstellen am Straßenrand bei Wohnmobilen mit weniger als 7,5 Tonnen Gewicht kein Problem sei. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Auch für Pkw und leichte Wohnmobile gibt es an Straßenrändern ohne Halteverbotsvorgaben einschränkende Regeln, die eine Parkplatzsuche schwerer gestelten.
Geregelt ist das Parken am Straßenrand in §12 der Straßenverkehrsordnung. Der unterscheidet grundsätzlich zwischen:
- Fahrzeugen, die mehr oder weniger als 7,5 Tonnen wiegen und
- Kraftfahrzeuganhängern, die mehr oder weniger als 2 Tonnen wiegen
Beide Maßgaben haben einen erheblichen Einfluss auf die Parkregeln für Wohnmobile und Wohnwagen.
Wohnmobile am Straßenrand parken
Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen nur an Werktagen zwischen 6 Uhr und 22 Uhr in allgemeinen Wohngebieten, Sondergebieten zur Erholung, Kurgebieten und Klinikgebieten abgestellt werden. Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens und an Sonn- und Feiertagen ist das regelmäßige Parken in den genannten Gebieten verboten – außer auf speziell gekennzeichneten Flächen. Die großen Liner müssen in diesen Zeitfenstern also raus aus dem Wohnblock oder eben auf einen privaten Parkplatz.
Wenn ein Wohnmobil weniger als 7,5 Tonnen wiegt, gelten die gleichen Parkbestimmungen wie für Autos. Solange es nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt ist, ist das Parken von Pkw und leichten Wohnmobilen am Straßenrand fast überall erlaubt. Grundsätzliche Verbote gelten nur in folgenden Bereichen oder Fällen:
- 5 Meter vor dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten an Kreuzungen und Einmündungen. Wenn rechts neben der Fahrbahn ein Radweg ist, ist der Pflichtabstand 8 Meter.
- Sobald das Fahrzeug vor gekennzeichneten Parkflächen steht und deren Ein- und Ausfahrt verhindert wird.
- Direkt vor Einfahrten von Grundstücken darf kein Fahrzeug parken, an schmalen Straßen gegenüber.
- Vor einem abgesenkten Bordstein gilt ebenfalls Halteverbot.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Wohnmobile unter 7,5 Tonnen Gewicht einfach an allen Straßenrändern parken dürfen, an denen Autos stehen können. Hier kommt es auf die Details an oder besser gesagt auf die Maße.
§ 1 der Straßenverkehrsordnung legt fest, dass das Halten – Fahrzeug verlassen oder länger als drei Minuten stehen – an engen und unübersichtlichen Straßenstellen verboten ist. Die genauen Maße sind nicht genannt. Aus der Rechtssprechung ergibt sich, dass die Durchfahrt breit genug für ein Fahrzeug mit höchstzulässiger Breite von 2,55 Metern (§ 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) plus einem Seitenabstand von 0,5 Metern sein muss. Zusammengerechnet also 3,05 Meter. Das gilt auch ohne beschildertes Halteverbot.
Ein Beispiel: An einer Straße mit 5,15 Metern Fahrbahnbreite dürfte ein Pössl Roadcruiser (2,05 Meter breit) noch stehen, ein Carthargo C2-tourer (2,17 Meter breit) nicht mehr.
Kein Zeitlimit für geparkte Wohnmobile
Es gibt kein Zeitlimit für das Parken auf generell zugelassenen Straßenabschnitten oder Parkbuchten. Steht ein Fahrzeug dort zu lange, überschreitet es die Werte, ab denen der Gemeingebrauch nicht mehr greift und eine unerlaubte Sondernutzung vorliegt.
Der Zeitraum ist sehr weit gefasst. In der Regel mindestens ein halbes Jahr. Wer sein Wohnmobil am Straßenrand parkt, sollte regelmäßig danach schauen. Experten empfehlen einen dreitägigen Rhythmus.
Unter den Gemeingebrauch fallen übrigens nur fahrtüchtige Fahrzeuge. Als solches gilt ein Wohnmobil mit plattem Reifen oder mit abgelaufener TÜV-Plakette schon nicht mehr, sofern es nicht zeitnah wieder fahrtüchtig gemacht wird.
Parken in gekennzeichneten Bereichen
An gekennzeichneten Parkplätzen müssen sich Camperinnen und Camper gut auskennen, um nicht falsch zu parken. Zu erkennen sind sie an dem blauen Schild mit dem weißen P drauf.
- Befindet sich dabei das Zusatzeichen 1010-58 (Auto von der Seite), ist der Parkplatz ausschließlich für Autofahrer freigegeben.
- Beim Zusatzzeichen 1010-50 (Auto von vorn) dürfen jedoch Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge dort parken – also auch Wohnmobile.
- Zusatzzeichen 1010-67 zeigt ein Alkoven. Solche Parkplätze sind ausschließlich Wohnmobilen und Campingbussen vorbehalten.
Unübersichtlich wird es für Camperinnen und Camper bei den unterschiedlichen Verkehrszeichen mit dem Anfangscode 315. Sie zeigen auf blauem Grund die Frontansicht eines Autos, das halb oder ganz auf einem Gehweg steht. In Bereichen, die damit gekennzeichnet sind, ist das Parken auf dem Gehweg halb oder ganz erlaubt. Allerdings nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen. Kompakte Campingbusse dürfen dort halten, größere Wohnmobile nicht mehr.
Analog zu den Beschilderungen von Parkplätzen lassen sich Halteverbote mit Zusatzkennzeichen auf bestimmte Fahrzeugtypen reduzieren.
Rücksichtnahme beim Parken
Manchmal ist es besser, wenn die Rücksichtnahme bei Camperinnen und Campern zu einem freiwilligen Parkverzicht führt. Wohnmobile und Campingbusse sind lange und hohe Fahrzeuge, ohne großflächige Seitenscheiben. Sie versperren den Blick. Ob dahinter auf dem Gehweg gerade jemand läuft oder spielt, können Autofahrende beim Abbiegen von der Straße auf ihr Grundstück unmöglich sehen. Deshalb sind die Straßenränder direkt vor oder hinter Hofeinfahrten zum Beispiel kein guter Platz, um ein Wohnmobil zu parken.
Das Gleiche gilt für die Flächen, die direkt an Fußgängerüberwege angrenzen – vor allem auf Schulwegen. Camperinnen und Camper, die beim Abstellen ihrer Fahrzeuge auf solche Kleinigkeiten achten, machen sich unter den Anwohnern definitiv weniger Feinde. Wo kein Ärger entsteht, setzt sich euch niemand für Regulierungen ein, die möglicherweise zu strengeren Halteverbotsregeln führen.