Von der Bewegung bis zum Bau des Minihauses

So genannte "Tiny Homes" oder "Tiny Houses" sind winzige Häuser auf Rädern. Immer mehr Menschen interessieren sich für Wohnen auf kleinstem Raum. CARAVANING klärt auf, was es mit der Tiny-Homes-Bewegung auf sich hat.
Das "Tiny House Movement" ist eine Bewegung, bei der es immer mehr Menschen in kleinste Häuser zieht. Die "Tiny Houses", zu deutsch "winzigen Häuser", sind zwischen ungefähr acht und 55 Quadratmeter groß und beherbergen alles Nötige, was man zum Leben braucht. Die Bewegung entstand in den USA, während der Wirtschaftskrise zogen viele Amerikaner aus der Not heraus in solche Kleinsthäuser, da ihnen das Geld knapp wurde. Heute ist das Tiny House Movement eher ein Trend, dem Menschen folgen, die auf die Ökologie und ihr Geld achten.
Die Entstehung der Tiny-House-Bewegung
Wer nach dem Beginn der Tiny-House-Bewegung sucht, stößt oft auf den Namen Jay Shafer. Er wird gerne als Begründer und Vorreiter dieser Lebensart genannt und leitet inzwischen schon seine zweite Firma, die sich mit den Mini Häusern beschäftigt. 1999 zog Jay Shafer in sein selbstgebautes Mini Holzhaus und machte es sich dann zur Aufgabe, auch anderen Amerikaner diese Lebensweise schmackhaft zu machen. Er hatte sich vorgenommen, den Menschen zu zeigen, dass man nicht so viel Platz zum Leben braucht, wie man vielleicht denkt.
Mit der Gründung der Tumbleweed Tiny House Company verwirklichte Jay Shafer seinen Traum, den Menschen die Tiny Häuser näher zu bringen. Auf www.tumbleweedhouses.com können sich Interessierte verschiedene Häuschen auf Rädern ansehen und sich zwischen unterschiedlichen Modellen entscheiden. Die Tumbleweed Tiny House Company baut dann das bezugsfertige Haus auf Rädern. 2012 entschloss Jay Shafer sich von seiner Firma zu trennen und gründete kurzerhand ein neues Unternehmen namens "Four Lights Tiny House Company". Unter www.fourlightshouses.com gibt es nicht nur Konzepte für neue feststehende Tiny Homes, sondern auch Workshops und den Entwurf Shafers' für ein ganzes "Tiny House Village". Ganze Dörfer voller Mini Häuser sollen schon der nächste Trend sein.
Bau der Tiny Houses in Deutschland
Doch bevor wir weiter über Dörfer nachdenken, werfen wir einmal einen Blick auf Deutschland. Auch in Deutschland kommt das Tiny House Movement gut an, zumindest im theoretischen Sinne. Deutsche teilen und liken gerne Bilder von Mini-Holzhäusern, doch beim selbst bauen scheitert es oft. In Deutschland stehen der Bewegung komplizierte Bauvorschriften und Gesetze im Weg, die es einem nicht so leicht machen, wie in Amerika.
Der Gestalt der Mini-Häuser setzt in Deutschland die Straßenverkehrsordnung Grenzen: "Bei vier Metern Höhe, 2,55 Metern Breite und 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ist Schluss", erklärt Dieter Puhane, Schreiner bei Tiny House Rheinau. "Die Häuser werden, im Gegensatz zu Freizeitfahrzeugen, fürs ganzjährige Wohnen gebaut", erläutert Puhane die Unterschiede. Ein Großteil der Caravantechnik ist dafür nicht ausgelegt. Dieser Umstand hält die Liste der Gemeinsamkeiten kurz: Fahrwerksteile, Absorberkühlschränke und Teile der Gasversorgung sind die häufigsten Überschneidungen, denn trotz der kleinen Grundfläche setzt das Unternehmen aus Baden wie viele andere Hersteller auf für den Dauerbetrieb geeignete Haustechnik.
Das Größte an den kleinen Häuschen ist neben ihrem hübschen Äußeren natürlich die Möglichkeit zu reisen oder, treffender, umzuziehen. Durch den Unterbau in Form eines Plattformanhängers ist Reisen zwar möglich, aber aufgrund der Abmessungen, des hohen Gewichts und der notwendigen Vorbereitungen komplizierter als beim Caravan. So müssen vor Fahrtantritt alle seitlichen Anbauteile demontiert werden, damit die zulässige Breite nicht überschritten wird.
Am Ziel angekommen wartet das nächste Problem: Das Haus einfach abstellen und bewohnen lässt sich mit der Gesetzgebung nicht so leicht in Einklang bringen. Daher muss sich der Tiny-House-Besitzer schon bei der erstmaligen TÜV-Abnahme des rollenden Eigenheimes darüber im Klaren sein, ob es später als gesicherte Ladung oder als Caravan deklariert werden soll. Für die Verwendung als Erstwohnsitz auf einem Grundstück ist sogar eine Baugenehmigung notwendig.
Bauberaterin Isabella Bosler ist begeistert von dem Trend und beschloss den deutschen Bürgern bei der Verwirklichung ihres Traums vom kleinen Eigenheim zu helfen und gründete das Informationsportal tiny-houses.de. Die Seite Informiert und gibt Inspiration zur Planung eines eigenen Tiny Homes. In Deutschland sticht man als Tiny House-Bauer noch heraus, wie Hanspeter Brunner. Er hat sich dem Projekt Mini Haus in Deutschland verschrieben und berichtet auf der Website: www.black-forest-tiny-house.com über sein Projekt.
Neben der Schreiner Tiny House Rheinau entwirft auch die Tischlerei Bock zusammen mit ihren Kunden das perfekte kleine Häuschen nach Kundenwünschen. Unter www.bock-tiny-house.de informieren sie über die verschiedenen Stadien des Baus und die Planung eines Tiny Homes. Die Häuser werden aus nachhaltigen Materialien gebaut, was auch hier den Fokus wieder auf den ökologischen Wert eines solchen Tiny Homes legt.
Rechtliches zum Tiny House
Baugenehmigung: Auch kleine Gebäude sind in Deutschland im Allgemeinen genehmigungspflichtig, sofern sie zu Wohnzwecken genutzt werden. Das Planungsrecht ist Landesrecht und wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Daneben gibt es Bebauungspläne und Ortsgestaltungssatzungen. Informationen zu den lokal gültigen Bestimmungen erteilt die jeweils zuständige Gemeinde.
Braucht ein Tiny House eine Straßenverkehrszulassung? Wer in Deutschland ein Fahrzeug oder einen Anhänger auf öffentlichen Straßen betreiben will, muss es zur Zulassung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde anmelden. Das Zulassungsverfahren ist in Deutschland seit dem 1. März 2007 durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Besteht nur gelegentlich Transportbedarf, können Tiny Houses auch mit einer Kurzzeitzulassung transportiert werden (Kurzzeitkennzeichen für den Anhänger).
Tiny House mit Wohnwagenzulassung: Die Betriebserlaubnis ist die Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs – in diesem Fall des Typs Wohnwagen. Sie wird auf Basis des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV oder DEKRA) erteilt. Diese Betriebserlaubnis gilt dann als nationale Typgenehmigung. Die Wohnwagen-Zulassung hat Vorteile beim Abstellen auf Privatgrund.
Fahrerlaubnis zum Bewegen eines Tiny Houses: Mit einer alten Fahrerlaubnis (Klasse 3) dürfen nach Umtausch in einen neuen Führerschein die Fahrzeugklassen B, BE, C1, C1E und CE 79 gefahren werden. Wer seine Fahrerlaubnis nach dem 31.12.1998 erhalten hat (Klasse B), braucht zum Ziehen eines Tiny-House- Gespannes zusätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse BE.
Reset House
Mit einer Wechselbrücke als Basis hebt sich das Reset House konstruktiv von der Konkurrenz ab. Vorteil der 7,45 Meter langen und 2,55 Meter breiten Konstruktion: Durch das Fehlen des eigenen Fahrgestells ist keine gesonderte Abnahme als Fahrzeug erforderlich. Steht ein Umzug an, kann das Haus einfach von einer Spedition verladen und transportiert werden. Abgesetzt steht das Reset House auf vier höhenverstellbaren Stützen in etwa 1,12 Meter Höhe. Der Wandaufbau entspricht einem Blockhaus, bestehend aus 68 Millimeter starken Fichtenholzbohlen und einer Außenhaut aus unbehandelten Lärchenholzbrettern.
Ausgewählte Anbieter in Deutschland
Rolling Tiny HouseInhaber: Peter L. Pedersen, Anschrift: Hüttenkamp 12, 24536 Neumünster, Telefon: 04 32/9 63 40 04, Mobil: 01 72/4 10 17 99, Info: info@rolling-tiny-house.de
Meyers Tiny HouseInhaber: Thomas Meyer, Anschrift: Feldstraße 17, 39615 Seehausen, Telefon: 0 22 45/7 7552 24 Mobil: 01 60/3 74 41 31, Info: info@meyers-tiny-house.de
GoTinyInhaber: Christoph Lang Anschrift: Werkstraße 2, 83555 Gars Bhf, Telefon: 01 63/7 30 99 62, Info: info@gotiny.de
Reset HouseInhaber: Philipp Siegel Anschrift: Alte Dorfstraße 21, 09456 Annaberg-Buchholz, Telefon: 01 52/02 92 81 32, Info: ps@reset-house.de
Tischlerei BockInhaber: Christian Bock Anschrift: Die Mühlenhöfe 1, 34537 Bad Wildungen, Telefon: 0 56 21/7 81 88 08, Info: info@bock-tischlerei.de
Tiny House ManufakturInhaber: Michael Heller, Christian Weiß Anschrift: Am Springborn 1, 51063 Köln, Telefon: 02 21/96 61 10 77, Mobil: 01 60/1 59 49 10 Info: info@tiny-house-manufaktur.de
Konzept Tischlerei WöhltjenInhaber: Stephan Wöhltjen Anschrift: Carl-F.-W.-Borgward- Straße 12, 28832 Achim-Uphusen, Telefon: 0 42 02/9 10 95 85 Info: info@tischlerei-woehltjen.de
Tiny House DiekmannInhaber: Stefan Diekmann, Anschrift: Warendorfer Straße 10, 59075 Hamm, Telefon: 0 23 81/87 12 70, Info: tinyhouse@diekmann-schreinerei.de
KoersmannInhaber: Stefan Koers, Michael Ebermann, Anschrift: Mühlenstraße 12a, 48455 Bad Bentheim, Telefon: 01 72/8 78 97 83 Info: info@koersmann.de
Tiny House RheinauInhaber: Manuela Karcher-Puhane, Anschrift: Maierhof 7, 77866 Rheinau, Telefon: 0 78 44/91 48 26, Info: dieterpuhane@outlook.de