© Michael Bahlo/dpa Wenn in einem Geflügelbetrieb die Vogelgrippe nachgewiesen wurde, müssen alle Tiere vorsorglich getötet und vernichtet werden. Die Tierseuchenkasse leistet Entschädigungszahlungen. (Illustration)
© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa Mit dem Vogelzug erhöht sich alljährlich im Herbst die Gefahr, dass auch das Vogelgrippe-Virus eingeschleppt wird. (Symbolbild)