Die neun wichtigsten Schritte nach einem Todesfall
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, denkt man im ersten Augenblick nur wenig über die notwendigen bürokratischen Formalitäten nach. Trotzdem haben gerade die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen unmittelbar nach dessen Tod zahlreiche gesetzliche Handlungspflichten. Wir erklären die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall.
Hinterbliebene müssen sich deshalb bereits unmittelbar nach dem Todesfall mit Finanz- und Versicherungsfragen beschäftigen und von der Beerdigung bis hin zum Nachlass einiges regeln.
Aber was genau muss sofort erledigt werden und was hat noch etwas Zeit? Welche Pflichten hat das Gesetz den Hinterbliebenen auferlegt? Was muss man als Angehöriger nach einem Todesfall beachten und welche Schritte darf man auf keinen Fall vergessen?
Die neun wichtigsten Schritte nach einem Todesfall:
- Arzt verständigen
Die allererste Formalie nach einem Todesfall ist die Benachrichtigung eines Arztes, denn dieser muss den Verstorbenen untersuchen, Todeszeitpunkt und Todesursache feststellen und wichtige Dokumente (Leichenschauschein, Todesbescheinigung) ausstellen. Wenn der Angehörige im Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben ist, übernimmt die jeweilige Einrichtung diesen ersten Schritt. Wenn der Tod jedoch zu Hause eintritt, müssen die Angehörigen den Hausarzt informieren. Ist der Hausarzt nicht zu erreichen, kann man auch den ärztlichen Notdienst anrufen. - Wichtige Unterlagen heraussuchen
Ebenfalls unmittelbar nach dem Tod sollte man als Angehöriger alle relevanten Dokumente und Unterlagen heraussuchen. Nach dem Todesfall werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten verschiedene Dokumente benötigt. Da manche davon sofort nach dem Tod benötigt werden, ist es ratsam, gleich alle Dokumente herauszusuchen, um diese später parat zu haben. Zu diesen Dokumenten gehören der Totenschein, der Organspendeausweis, Verfügungen des Verstorbenen (Wünsche für die Bestattung, Vorsorgevertrag, Testament etc.), sein Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners sowie die Versicherungsunterlagen (Versicherungskarte, Versicherungspolicen). - Bestatter beauftragen
Familienangehörige haben nicht nur das Recht, sondern zugleich auch die Pflicht, sich um den Leichnam des Verstorbenen zu kümmern. Hierzu gehört die Wahl eines Bestattungsunternehmens, die Entscheidung über die Art und den Ort der Beerdigung und die Wahl der letzten Ruhestätte. Die Pflicht, sicherzustellen, dass der Verstorbene innerhalb der gesetzlichen Frist ordnungsgemäß bestattet wird, nennt man Bestattungspflicht. Diese Pflicht trifft die nächsten lebenden Familienangehörigen angefangen bei dem Ehepartner über Kinder, Eltern und Geschwister bis hin zu Großeltern und Enkeln. Die Bestattungspflicht hat der Gesetzgeber unabhängig von der Erbfolge geregelt, sodass es dafür keine Rolle spielt, ob man im Testament bedacht wurde oder nicht.
Deshalb muss man als Nächstes ein Bestattungsunternehmen informieren, das dann alle weiteren Schritte mit den Angehörigen abstimmt. Abhängig davon, ob der Verstorbene bereits einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmen Bestattungsinstitut abgeschlossen hat oder nicht, wird entweder dieses Bestattungsinstitut informiert oder irgendein ausgewähltes Bestattungsunternehmen beauftragt. - Versicherung, Arbeitgeber und Angehörige informieren
Als Nächstes müssen Versicherungen, Arbeitgeber und weitere Angehörige über den Todesfall informiert werden. Die meisten Versicherungsverträge enthalten sehr kurze Fristen, sodass Angehörige unmittelbar nach dem Tod prüfen müssen, welche Versicherungen bestehen und informiert werden müssen. Wird der Todesfall zu spät gemeldet, kann es passieren, dass der Versicherungsanspruch verloren geht und die Versicherung die Auszahlung der Versicherungssumme verweigert. So müssen beispielsweise Lebensversicherung (LV) und Sterbegeldversicherung unverzüglich informiert werden, weil sie sich vorbehalten, die Todesursache überprüfen zu lassen. Bei einem Unfalltod muss die Unfallversicherung in der Regel innerhalb von 48 Stunden informiert werden.
Es gibt aber auch Versicherungen, die man nicht sofort nach dem Eintritt des Todes informieren muss, sondern bei denen man einige Tage Zeit hat. So muss der Verstorbene später von der Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung abgemeldet werden. Seine Versicherungskarte muss man dabei in der Regel zurückschicken. Andere Versicherungen enden automatisch mit dem Todeszeitpunkt. Hierzu gehört z. B. die Haftpflichtversicherung. Aber auch hier empfiehlt es sich, die Versicherungen möglichst zeitnah zu informieren, da viele Versicherungen die Beiträge ab dem Zeitpunkt, an dem sie von dem Todesfall erfahren, zurückerstatten.
Der Arbeitgeber des Verstorbenen und der eigene Arbeitgeber sind ebenfalls zu informieren. Beim Tod von nahen Angehörigen (Eltern, Geschwistern, Kindern etc.) haben viele Angestellte Anspruch auf einige Tage Sonderurlaub. - Pflegeheimzimmer ausräumen
Lebte der Angehörige vor seinem Tod in einem Pflegeheim, muss man sein Zimmer innerhalb von wenigen Tagen räumen. Wie viel Zeit man als Angehöriger genau hat, ergibt sich aus dem Vertrag mit dem Pflegeheim und kann mit der Pflegeheimleitung besprochen werden. Grundsätzlich gilt aber, dass der Heimvertrag mit dem Sterbetag endet. Der einzelne Heimvertrag kann aber Fristen für die Aufbewahrung der persönlichen Gegenstände oder für die Räumung des Zimmers enthalten. Wenn ein Pflegefall verstirbt, müssen seine Angehörigen deshalb prüfen, bis wann sie sein Zimmer im Pflegeheim räumen müssen. - Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde ist bei einem Todesfall ein sehr wichtiges Dokument, das man bei verschiedenen Stellen (Banken, Behörden etc.) benötigt. Deshalb sollte man sich von der Sterbeurkunde mehrere Ausfertigungen (ca. 5-10) erstellen lassen. Beantragt wird die Sterbeurkunde beim Standesamt, in dessen Bezirk der Angehörige verstorben ist. Um die Sterbeurkunde beantragen zu können, benötigt man einige Unterlagen wie den Personalausweis des Verstorbenen, seine Geburtsurkunde, den Totenschein und abhängig vom Familienstand die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners. Auch für den Antrag der Sterbeurkunde hat man nur wenig Zeit, da die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt innerhalb von drei Tagen erfolgen muss. - Nachlass und Erbe./strong>
Ebenfalls geklärt werden müssen Fragen rund um den Nachlass und das Erbe. Es besteht eine gesetzliche Pflicht, das Testament eines Verstorbenen unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern. Gibt man das Testament nicht beim Nachlassgericht ab, sondern behält es, macht man sich strafbar. Hierbei handelt es sich um einen Fall der Urkundenunterdrückung, für den man eine Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe erhalten kann. Erbrechtlich kann man durch die Unterschlagung des Testaments erbunwürdig werden und damit sein Erbe verlieren. Findet man also ein Testament des Verstorbenen, muss man es so bald wie möglich beim Nachlassgericht einreichen. Das Nachlassgericht setzt dann einen Termin zur Testamentseröffnung fest und informiert die Erbe..
Als Erbe muss man beim Nachlassgericht zudem einen Erbschein beantragen und innerhalb von drei Monaten das Finanzamt über die Erbschaft informieren. Der Erbschein ist ein offizieller Nachweis, dass man der rechtmäßige Erbe ist. Er wird zum Beispiel benötigt, um auf die Konten des Verstorbenen zugreifen zu können. Der Erbschein kann auch beantragt werden, wenn kein Testament gefunden wird. In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge automatisch ein. Steuerrechtlich müssen die Erbe. nicht nur unter Umständen Erbschaftssteuer zahlen, sondern ggf. bei Alleinstehenden auch eine Einkommensteuererklärung für die Zeit bis zum Todestag machen. Deshalb sollten Erbe. alle Belege für Ausgaben und die Steuerbescheide der Vorjahre sammeln. - Verträge kündigen und ummelden
Viele Verträge enden nicht automatisch mit dem Todesfall, sondern müssen separat gekündigt werden. Angehörige müssen sich deshalb einen Überblick verschaffen, welche Verträge der Verstorbene abgeschlossen hat, und diese kündigen. Hierzu gehören z. B. der Mietvertrag, Mobilfunkverträge, Telefonverträge, Internetverträge, Vereinsmitgliedschaften und abonnierte Zeitungen. Wollen Angehörige in der Wohnung wohnen bleiben, müssen die Verträge für Energie, Wasser und Telefon nicht gekündigt, sondern entsprechend auf ihren Namen umgemeldet werden. - Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen
Wenn der Ehepartner, der Vater oder die Mutter stirbt, verliert man nicht nur den geliebten Menschen, sondern auch dessen finanziellen Unterhaltsleistungen. Bei bestimmten Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder) fängt die Rentenversicherung diese finanziellen Einbußen teilweise mit der Hinterbliebenenrente auf. Der Begriff Hinterbliebenenrente fasst dabei alle Renten von Todes wegen zusammen, bei denen der Tod einer Person als Versicherungsfall die Leistungspflicht der Versicherung auslöst. All diese Renten werden aber nicht automatisch gezahlt, sondern müssen bei der Rentenversicherung beantragt werden. Deshalb müssen z. B. verwitwete Ehepartner nach dem Todesfall einen Antrag auf Witwenrente stellen oder Kinder auf Waisenrente.
Trotz Schock, Schmerz und Trauer müssen Hinterbliebene nach einem Todesfall also viel organisieren und beachten.
Am wichtigsten sind dabei die Organisation der Bestattung, verschiedene Behördengänge, die Information von Versicherungen und die Kündigung von verschiedenen Verträgen.
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