Diese neuen Gesetze gelten ab Mai
Seit dem 1. Mai sind einige wichtige gesetzliche Reformen in Kraft. Betroffen sind Autofahrer, Mieter und Vermieter, Hausbesitzer, Bauherren, Verbraucher und andere Personengruppen. anwalt.de gibt einen Überblick, was sich zu diesem Termin ändert.
Neues Punktezentralregister in Flensburg
Das Punkteregister ist seit dem 1. Mai neu aufgestellt. Das Punkteregister von vormals 18 Punkten wird auf maximal 8 Punkte verschlankt. Des Weiteren werden einige Verkehrsverstöße als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nicht mehr eingetragen, etwa der Verstoß gegen die Umweltzonen oder Kennzeichenmissbrauch. Weiterhin wird die Möglichkeit zum Punkteabbau eingeschränkt.
Neuer Energieausweis für Wohnung und Haus
Auf Änderungen müssen sich Immobilieneigentümer und -nutzer einstellen. Denn zum 1. Mai tritt die neue ENEV 2014 (Energieeinsparverordnung 2014) in Kraft, die neue energetische Vorgaben und den Energiepass in neuem Layout vorgibt. Auf dem Pass werden die energetischen Werte dann – vergleichbar mit den Effizienzklassen bei Elektrogeräten – über ein Buchstabenlabel ausgewiesen. Bei der kommerziellen Inserierung müssen energetische Angaben dann aufgeführt werden, etwa die Art der Heizung, die Art des Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis) und das erzielte Buchstabenlabel. Bei Gratisanzeigen oder etwa Aushang am schwarzen Brett müssen keine diesbezüglichen Angaben gemacht werden. Weiterhin muss bei der Wohnungsbesichtigung zum Beispiel durch Aushang dem Mietinteressenten der Energiepass zur Kenntnisnahme bzw. nach Abschluss des Mietvertrages oder Kaufvertrages zur Verfügung gestellt werden.
Vorbeugung mit dem Tiergesundheitsgesetz
Ab dem 1. Mai ersetzt das neue Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) das bisher geltende Tierseuchengesetz. Mit dem Tiergesundheitsgesetz soll vor allem im präventiven Bereich eine Verbesserung eintreten und eine effizientere Überwachung möglich werden. Neben den Regeln zu Tierseuchen werden Möglichkeiten eröffnet, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören zum Beispiel eigenbetriebliche Kontrollen, verpflichtende hygienische Maßnahmen und das neue Monitoring über den Gesundheitsstatus von Tieren. Zudem können die zuständigen Behörden dann Schutzgebiete einrichten, die größtenteils frei von Tierseuchen sind und in die nur Tiere mit entsprechend nachgewiesenem Gesundheitsstatus verbracht werden dürfen.
Ausbau der Hilfen für Schwangere
Weiter tritt am Stichtag das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere in Kraft. Ziel der neuen Vorschriften ist eine Verbesserung bei der vertraulichen Geburt und anonymen Schwangerenberatung. Dabei ist nun eine rechtssichere und legale Möglichkeit der vertraulichen Beratung gegeben. Die Anonymität der Daten wird über die Schwangerenberatung hinaus gewährleistet. Die Entbindungskosten bei der vertraulichen Geburt trägt der Bund. Betroffene Kinder haben ab dem Lebensalter von 16 Jahren einen Anspruch auf Feststellung der eigenen Identität.
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