Neue Gesetze – Was ändert sich zum 1. August 2014?
Eine Reihe von Gesetzesänderungen gelten ab dem 1. August. Neben umfangreichen Neuerungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt es ein höheres Betreuungsgeld, Regeln zu Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr, neue Anforderungen für Anlagevermittler, mehr Tierschutz, mögliche Mindestabstandsregelungen der Bundesländer für Windkraftanlagen, Mindestlöhne und nun gilt die SEPA-Überweisung für nicht private Bankgeschäfte.
EEG-Abgabe für Eigenverbrauch steigt
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird eingeschränkt. Wer nach dem 31. Juli 2014 neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Photovoltaik und Windkraftanlagen in Betrieb nimmt, muss mehr für selbst genutzten Strom zahlen. Konkret sind das 30 Prozent der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent/kWh bis Ende 2015, 35 Prozent bis Ende 2016 und ab 2017 40 Prozent. Neben bestehenden Anlagen sind Photovoltaikanlagen bis zu 10 kW Leistung bzw. 10 MWh Stromerzeugung pro Jahr davon ausgenommen. Größere Anlagenbetreiber müssen beginnend mit 500-kW-Anlagen ab 2015 und 100-kW-Anlagen ab 2016 ihren Strom nun selbst vermarkten. Dafür gibt’s 0,4 Cent mehr pro kWh. Unternehmen mit hohem Energieverbrauch bleiben von der EEG-Umlage befreit.
SEPA-Überweisungen nun doch
Eigentlich sollte die Verwendung von SEPA im Zahlungsverkehr für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vereine und die Verwaltung bereits verpflichtend sein. Da die Umsetzung sich jedoch verzögerte, kommt diese Pflicht erst ab August. Verbraucher haben dafür noch bis Februar 2016 Zeit. SEPA soll europaweite Überweisungen vereinheitlichen. Anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) ist künftig die 22-stellige IBAN bei Lastschriften und Überweisungen erforderlich.
Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr./strong>
Bereits ab 29. Juli gelten Regeln für Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr. Demnach sind Zahlungsfristen von mehr als 60 Tagen nach Leistungserbringung ausdrücklich zu vereinbaren. Bei Fristen für Überprüfungen oder Abnahme von Leistungen vor der Bezahlung sind es entsprechend nur 30 Tage. Rechnungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern werden zudem automatisch 30 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Außerdem kann ein Gläubiger gegenüber säumigen Geschäftspartnern künftig einen Mindestverzugsschaden von 40 Euro unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Beitreibungskosten geltend machen.
Betreuungsgeld steigt von 100 Euro auf 150 Euro
Das Betreuungsgeld für alle, die ihr Kleinkind zu Hause betreuen, statt es in eine Kita zu bringen, steigt von derzeit 100 Euro im Monat auf 150 Euro.
Mindestabstände für Windkraftanlagen
Das Bundesland Bayern ist hier vorgeprescht: Windräder sollen in Bayern bezogen auf ihre Höhe mindestens den 10-fachen Abstand zur nächsten Wohnbebauung einhalten müssen. Ein 200 Meter hohes Windrad dürfte sich so erst 2000 Meter entfernt drehen. Selbst im Flächenland Bayern würde sich dadurch die Möglichkeit für solche Windkraftanlagen auf 1 zu 2000 beschränken. Unabhängig vom Für und Wider des Ganzen benötigten die Bundesländer zur Abstandsregelung mehr Möglichkeiten. Diese Länderöffnungsklausel findet sich jetzt im Baugesetzbuch. Bis zum 31. Dezember 2015 haben sie dabei Zeit, entsprechende Landesgesetze zu verkünden.
Mehr Schutz für Katzen, Hunde & Co.
Wer Wirbeltiere, egal ob Nutztiere oder Haustiere, gegen Geld einführen will, braucht dafür ab 1. August 2014 eine behördliche Erlaubnis. Insbesondere die Bedingungen des Handels mit Jungtieren sollen sich dadurch verbessern. Gewerbsmäßige Händler von Katzen, Hunden, Schweinen und Rindern müssen außerdem alle, an die sie Tiere weitergeben, schriftlich über die wesentlichen Bedürfnisse der Tiere informieren. Außerdem brauchen alle, die Hunde trainieren, ausbilden oder psychologisch betreuen künftig eine Genehmigung und einen Sachkundenachweis. Zuständig dafür ist das jeweilige Veterinäramt.
Honorarfinanzanlagenberater brauchen Erlaubnis./strong>
Anlageberater, die gegen Honorar arbeiten, müssen künftig dieselben Anforderungen wie Finanzanlagenvermittler erfüllen. Dazu gehören geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung, ein Sachkundenachweis und nicht zuletzt die erforderliche Zuverlässigkeit. Hinzukommt eine Eintragung ins Vermittlerregister. Die Seiten der BaFin listen dabei geprüfte Honoraranlagenberater auf.
Banken müssen Provision offenlegen
Außerdem müssen Banken ab 1. August Anlegern ungefragt sämtliche Provisionen mitteilen. Eine entsprechende Ausweitung seiner Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil verkündet (Urteil v. vom 03.06.2014, Az.: XI ZR 147/12). Damit erhöhen sich künftig die Chancen auf Schadensersatz im Falle einer Falschberatung.
Mindestlohn für Maler und Lackierer und die Fleischbranche
Der neue Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk beträgt für ungelernte Kräfte bundesweit 9,90 Euro. Gelernte Kräfte bekommen ab August in den neuen Bundesländern mindestens 10,50 Euro, in Berlin 12,30 Euro und in den alten Bundesländern mindestens 12,50 Euro. Die Mindestlöhne steigen jeweils zum 1. Mai 2015 und 2016. Ebenso gilt für Arbeiter in der Fleischwirtschaft und damit insbesondere in mit Dumpinglöhnen immer wieder in die Schlagzeilen geratenen Schlachthöfen ab sofort ein Mindestlohn von bundesweit 7,75 Euro. Im Übrigen hat der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro bereits den Bundesrat passiert, kommt aber erst 2015.
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