
Achtung Mieter: Die häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung bedeutet für viele Mieter entweder Rückzahlung oder Nachzahlung. Doch oft sind die Abrechnungen fehlerhaft.
Achtung Mieter: Die häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung bedeutet für viele Mieter entweder Rückzahlung oder Nachzahlung. Doch oft sind die Abrechnungen fehlerhaft.
Fehler Nummer 1: Zahlung der Betriebskosten ist nicht vereinbart
Steht im Mietvertrag zum Beispiel: „Vermieter und Mieter vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten trägt“, ist dies ausreichend. Ist keine entsprechende Formulierung vorhanden, müssen Sie auch keine Betriebs- bzw. Nebenkosten zahlen.
Fehler Nummer 2: Abrechnungsart wurde nicht vereinbart
Es muss schriftlich vereinbart werden, die die Zahlung erfolgen soll. Der Vermieter kann wählen zwischen Betriebskostenpauschale oder Betriebskostenvorauszahlung.
Fehler Nummer 3: Nicht umlagefähige Kosten wurden berechnet
Es gibt Kosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen kann, wie beispielsweise Kosten für die Grundsteuer oder die Entwässerung. Zu den nicht umlagefähigen Kosten zählen Kosten für Instandhaltung der Baumasse, Reparaturen oder Verwaltung.
Fehler Nummer 4: Abrechnungszeitraum und Abrechnungsfrist wurden nicht eingehalten
Der Zeitraum ist klar geregelt: Der Abrechnungszeitraum darf nicht mehr als 12 Monate betragen und der Mieter muss die Abrechnung spätestens nach Ablauf des 12. Monats (Abrechnungsfrist) nach Ende des Abrechnungszeitraums erhalten haben.
Fehler Nummer 5: Betriebskostenabrechnung enthält formelle Fehler
Wichtig bei der Nebenkostenabrechnung ist auch die Form. Hier muss der Vermieter einige Kriterien erfüllen und Mindestangaben zu Abrechnungszeitraum, Erstellungszeitpunkt, Angaben zur abzurechnenden Wohnung und einigen weiteren Punkten machen.