
Mietwohnung: Das müssen Sie wirklich renovieren
Prinzipiell muss der Vermieter für Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung aufkommen. Im Mietvertrag kann die Pflicht allerdings auf den Mieter abgewälzt werden. Tritt dieser Fall ein, müssen Sie die folgenden Schönheitsreparaturen übernehmen: