Was ist während der Arbeitszeit erlaubt und was nicht?

„Ich geh mal schnell zum Bäcker“, oder: „Hey, Schatz, brauchen wir noch was aus dem Supermarkt?“ Aussagen wie diese hat jeder Arbeitnehmer schon einmal gehört oder selbst getätigt.
Doch darf man einfach während der Arbeitszeit seinen Arbeitsplatz verlassen oder privat telefonieren? Vieles, was wir für selbstverständlich halten, darf der Arbeitgeber verbieten und im schlimmsten Fall sogar mit einer Abmahnung oder Kündigung ahnden.
Was ist während der Arbeitszeit erlaubt und was nicht?
- Internetnutzung am Arbeitsplatz
Schnell mal ein Buch im Internet bestellen, kurz mal den Status bei Facebook ändern – wenn es um die private Nutzung des Internets im Büro geht, ist Vorsicht geboten. Denn grundsätzlich ist der Arbeitgeber berechtigt, die private Nutzung der Betriebsmittel zu verbieten. Wird gegen dieses Verbot verstoßen, kann dem Arbeitnehmer ggf. sogar eine Abmahnung oder Kündigung drohen. - Internetnutzung am Arbeitsplatz
Weiterhin können auch Schadensersatzforderungen durch den Arbeitgeber geltend gemacht werden, wenn Sie trotz des Verbots privat das Internet genutzt und z. B. einen Virus heruntergeladen haben. Auch ein exzessives Downloaden von Dateien, Filmen oder Musik kann dazu führen, dass Ihnen fristlos gekündigt werden kann. Smartphone/Handy am Arbeitsplatz
Fast jeder Arbeitnehmer hat im Büro sein Smartphone/Handy dabei. Allerdings stellt sich in diesem Fall die Frage, ob man telefonieren oder eine Nachricht (WhatsApp, SMS) schreiben darf. Grundsätzlich gilt auch hier, dass der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts die Nutzung von Mobiltelefonen verbieten darf. Eine private Nutzung ist nur dann erlaubt, wenn es sich um einen tatsächlich objektiv betrachteten Notfall handelt. Auch das Aufladen des Akkus ohne Erlaubnis kann eine Abmahnung rechtfertigen.Dienstkleidung & Dresscode
In manchen Branchen oder Unternehmen kann es sein, dass der Vorgesetzte einen bestimmten Kleidungsstil vorschreibt, z. B. in Banken, Kanzleien etc. Ebenso kann festgelegt werden, ob Tattoos oder Piercings verdeckt werden müssen. Das Landesarbeitsgericht Köln hat zudem zugunsten eines Flugsicherheitsunternehmens entschieden, dass es das Tragen einer hautfarbenen Unterwäsche unter einer hellen Bluse vorschreiben kann (Az.: 3 TaBV 15/10).Dienstkleidung & Dresscode
Muss der Arbeitnehmer eine bestimmte Arbeitskleidung tragen, z. B. auf Baustellen, im Rettungsdienst etc., muss der Arbeitgeber diese Uniformen bzw. Kleidung bezahlen und zur Verfügung stellen. Wichtig: Arbeitgeber müssen die Umkleidezeit im Betrieb als Arbeitszeit vergüten, jedenfalls wenn sie auffällige Dienstkleidung anordnen.Arztbesuch während der Arbeitszeit
Vor der Arbeit mal schnell noch zum Zahnarzt? Ist das zulässig? Wenn Sie akute Beschwerden haben, sollten Sie sich unverzüglich in Ihrer Personalabteilung oder bei Ihrem Vorgesetzten krankmelden und einen Arzt aufsuchen. Arztbesuche während der Arbeitszeit, wenn z. B. keine Beschwerden vorlagen, dürfen nicht einfach so erfolgen.Arztbesuch während der Arbeitszeit
Ist der Arztbesuch notwendig, weil Sie keinen alternativen Arzttermin erhalten, beinhalten einige Tarifverträge einen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Ansonsten gilt, dass Sie die Fehlzeiten vorarbeiten oder nacharbeiten müssen. Auch hier gilt: Sprechen Sie vorher mit Ihrem Vorgesetzten.Alkohol während der Arbeitszeit
Geburtstage, ein Betriebsjubiläum oder ein Abschied – oftmals wird bei solchen Gelegenheiten mit Sekt, Wein oder Bier angestoßen. Allerdings sind das nur Ausnahmefälle, denn jedem Arbeitnehmer sollte eigentlich klar sein, dass Alkohol am Arbeitsplatz nichts zu suchen hat. Denn: Wer mit Alkohol am Arbeitsplatz negativ auffällt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen (z. B. eine Abmahnung) und im schlimmsten Fall eine Kündigung.Radio hören am Arbeitsplatz
Dürfen Arbeitgeber das Radiohören während der Arbeitszeit verbieten? Grundsätzlich ist ein generelles Verbot nicht zulässig, entschied das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 1986. Denn das Radiohören betrifft nicht das Arbeitsverhalten während der Arbeitszeit, sondern das Zusammenleben der Arbeitnehmer.Radio am Arbeitsplatz hören
Allerdings sollte man als Arbeitgeber beachten, dass sich Arbeitgeber durch laute Musik auch gestört fühlen können. Und natürlich sollte man als Arbeitgeber auch im Einzelfall darauf achten, in welcher Abteilung gerne Radio gehört werden möchte. In der Kundenberatung sind laute Hintergrundgeräusche eher hinderlich.Diebstahl von Firmeneigentum
Immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter unbewusst oder bewusst Betriebs- bzw. Firmeneigentum mit nach Hause nehmen. Diese Handlungen bergen ein großes Risiko, denn ohne das Einverständnis des Vorgesetzten oder der Firmenleitung dürfen Arbeitnehmer keine Betriebsmittel mitnehmen. Geschieht es trotzdem, kann im schlimmsten Fall eine Kündigung und sogar Schadenersatz drohen.
Der Arbeitsvertrag regelt, was verboten oder erlaubt ist
Was am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit verboten ist, hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag sowie in Arbeitsanweisungen und Betriebsvereinbarungen geregelt ist. Wenn nichts geregelt ist, ist erst mal alles untersagt. Der Arbeitgeber muss also im Arbeitsvertrag festlegen, inwieweit z. B. die private Nutzung von Telekommunikationsmitteln erlaubt ist.
Grenzenlos sind die Rechte des Arbeitgebers aber nicht. Laut Gesetz muss er sein Weisungsrecht nach „billigem Ermessen“ ausüben, soweit Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, durch Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder durch gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Billiges Ermessen verlangt zum einen, die wesentlichen Umstände des Falles abzuwägen. Zum anderen sind die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer angemessen zu berücksichtigen.
Außerdem kann gelten: Weiß der Arbeitgeber von dem Verhalten und tut er über mindestens ein halbes Jahr nichts dagegen, kann das zu einer sogenannten betrieblichen Übung führen. Indem er über längere Zeit tatenlos zusieht, kann er z. B. die private Nutzung des Smartphones im Büro nicht mehr einfach so verbieten.
Abmahnen oder kündigen ist ebenfalls ausgeschlossen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Entstehen einer betrieblichen Übung in solchen Fällen fehlt jedoch. Gerichte entscheiden im Übrigen immer über den Einzelfall.
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