DFB-Sportgericht verwirft Petersen-Einspruch gegen Gelb-Rote Karte

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Frankfurt/Main (SID) - Torjäger Nils Petersen vom Bundesligisten SC Freiburg ist mit seinem Protest gegen seinen Platzverweis vom vergangenen Samstag gescheitert. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung den Einspruch des 29 Jahre alten Stürmers gegen seinen Platzverweis im Bundesligaspiel der Breisgauer bei Schalke 04 (0:2) verworfen.
Damit hat die Gelb-Rote Karte und die daraus resultierende automatische Sperre für das Kellerduell der Freiburger am kommenden Samstag gegen den VfL Wolfsburg wohl Bestand. Freiburg wird gegen diese Entscheidung allerdings vorgehen und beim DFB Einspruch erheben. "Wir werden dagegen Rechtsmittel einlegen", sagte Freiburgs Anwalt Christoph Schickhardt.
"Die Annullierung einer Gelb-Roten Karte ist nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB nur bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters möglich. In diesem Fall lag allerdings ein offensichtlicher Irrtum des Spielers vor, nicht ein solcher des Unparteiischen", hatte zuvor der Sportgerichts-Vorsitzendes E. Lorenz das Urteil begründet.
Petersen hatte in der 64. Spielminute zunächst die Gelbe Karte und in der 67. Minute dann die Gelb-Rote Karte von Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) erhalten. Der Einspruch wurde von Petersen damit begründet, dass er die erste Verwarnung gar nicht mitbekommen habe, weil sie in seinem Rücken gezeigt worden sei.