DOSB nach Semenya-Urteil: "Differenzierte Betrachtungsweise notwendig"
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Frankfurt/Main (SID) - Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat nach dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshof CAS auf die Komplexität des Falls "Caster Semenya" verwiesen. "Wie schwierig die Entscheidung des CAS war, ist daran abzulesen, dass die Richter explizit darauf hinweisen, dass die Regel diskriminierend sei, aber argumentierten, dass sie notwendig sei, um die Chancengleichheit im Frauensport zu erhalten", teilte der DOSB auf SID-Anfrage mit.
Am Mittwoch hatte der CAS einen Einspruch der zweimaligen 800-m-Olympiasiegerin Semenya gegen die sogenannte "Testosteron-Regel" des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF abgewiesen. Die IAAF will über bestimmte Strecken (400 m bis Meile) einen Grenzwert für körpereigenes Testosteron von fünf Nanomol pro Liter einführen. Dies zwingt Athletinnen mit "Differences of Sexual Development" (DSD) wie Hyperandrogenämie dazu, ihren Testosteronwert, der teilweise deutlich über dem Grenzwert liegt, künstlich zu senken.
Da das aktuelle Urteil allerdings explizit nur für wenige Lauf-Disziplinen in der Leichtathletik gelte, seien für die Zukunft "wohl weitere Verfahren zu erwarten. Hier scheint eine von Sportart zu Sportart sehr differenzierte Betrachtungsweise notwendig", hieß es weiter.
Der DOSB denke seit geraumer Zeit unter Einbeziehung der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) sowie des Bundesverbandes Intersexuelle Menschen über Möglichkeiten nach, "sowohl Sportlerinnen wie Caster Semenya gerecht zu werden, zugleich aber auch anderen Sportlerinnen, die ihre Chancengleichheit nicht gewährleistet sehen. Hier gilt es auch, mit den jeweiligen Sportverbänden nach praktikablen und fairen Lösungen zu suchen."
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) wertete das Urteil als "klares Bekenntnis für den Frauensport". "Bei dieser Entscheidung geht es nicht um einen Sieg für die IAAF und ihren Präsidenten Sebastian Coe oder eine Niederlage für Olympiasiegerin Caster Semenya, sondern vor allem um Klarheit in einem jahrelangen Prozess der Rechtsunsicherheit", sagte DLV-Präsident Jürgen Kessing: "Der Beschluss hat aus meiner Sicht nicht nur Auswirkungen für die Sportart Leichtathletik, sondern ist letztlich richtungweisend für den gesamten Leistungssport."