BGH: DFB darf Vereine bei Fan-Fehlverhalten weiter bestrafen

BGH: DFB darf Vereine bei Fan-Fehlverhalten weiter bestrafen
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf gegen Vereine weiterhin wegen des Fehlverhaltens ihrer Fans Geldstrafen verhängen.
Frankfurt am Main (SID) - Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag und wies damit eine Beschwerde des Regionalligisten Carl Zeiss Jena zurück. Das bisherige Vorgehen des DFB verstoße nicht gegen die öffentliche Ordnung, hieß es. Geldstrafen seien "als präventive Maßnahme" einzuordnen.
Wegen drei Pyrotechnik-Vorfällen war Jena im Jahr 2018 vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 25.000 Euro verurteilt worden, der damalige Drittligist wehrte sich aber dagegen. Die Klage vor dem zuständigen Oberlandesgericht blieb ohne Erfolg. In der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist vorgesehen, dass die Vereine im Stadionbereich "vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art" haften.
Die "Geldstrafe" stelle "keine strafähnliche Sanktion dar", vielmehr solle sie "den künftigen ordnungsgemäßen Spielbetrieb sichern", urteilte der BGH nun. Vereine sollten dadurch angehalten werden, "zukünftig alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um mäßigend auf ihre Anhänger einzuwirken und so künftige Zuschauerausschreitungen zu verhindern".
Der DFB sieht sich durch die BGH-Entscheidung "uneingeschränkt in seiner Auffassung bestätigt", wie Interimspräsident Rainer Koch mitteilte. Es sei "abschließend und zweifelsfrei sichergestellt, dass die DFB-Rechtsorgane einerseits ihre Arbeit auf der Basis der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses uneingeschränkt fortsetzen", sagte er, "und dass sie andererseits die Unterstützung und Mitwirkung der Vereine, die anders als der DFB den Zugang zu ihren Anhängern haben, zur Sicherung eines störungsfreien Spielbetriebs einfordern können."
Jenas Geschäftsführer Chris Förster zeigte sich "enttäuscht" über das Urteil. "Es fühlt sich für uns schon wie eine Strafe an. Wenn es uns als Verein wirklich als Prävention zur Verfügung stehen würde, fänden wir das besser", sagte er dem SID: "Diese Geldstrafen sind für Vereine, egal ob klein oder groß, empfindlich und nicht geringfügig." Der Klub prüft eine mögliche Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.
Der Dachverband der Fanhilfen übte scharfe Kritik. "Das ist Sippenhaft, wie wir sie nur aus dem Mittelalter kennen und zeigt eindeutig, dass das Verteilen von Kollektivstrafen mit der Gießkanne unverhältnismäßig ist", sagte Fan-Vertreter Danny Graupner. Dass der BGH mit dem Urteil "auch die unverhältnismäßige Weitergabe der Verbandsstrafen auf einzelne Fußballfans billigt, können wir nicht nachvollziehen".
Fan-Ängsten, dass das Urteil vom Donnerstag auch wieder zu mehr Kollektivstrafen wie Zuschauerausschlüssen führen könnte, trat der DFB-Kontrollausschussvorsitzende Anton Nachreiner jedoch entschieden entgegen. Diese seien "für die zuständigen Gremien des DFB immer nur die letzte Option. Daran hat sich überhaupt nichts geändert, und es wird sich auch in absehbarer Zeit nichts daran ändern", sagte er in einem auf dfb.de veröffentlichten Interview und betonte, dass sich das Urteil explizit auf Geldstrafen beziehe.