Blatter vernehmungsfähig: "Geht mir viel besser"

Der frühere FIFA-Präsident Joseph Blatter hat sich am zweiten Prozesstag bereit für seine Vernehmung vor dem Bundesstrafgericht gefühlt.
Bellinzona (SID) - Der frühere FIFA-Präsident Joseph Blatter hat sich am zweiten Prozesstag bereit für seine Vernehmung vor dem Bundesstrafgericht gefühlt. "Es geht mir viel besser", sagte der frühere FIFA-Präsident am Morgen auf Frage der Vorsitzenden Richterin Joséphine Contu Albrizio im schweizerischen Bellinzona. Zum Auftakt am Mittwoch hatte seine Aussage im Prozess gegen ihn und den früheren UEFA-Boss Michel Platini wegen gesundheitlicher Probleme verschoben werden müssen.
Anwalt Lorenz Erni begründete dies mit Brustschmerzen und Atemproblemen, im Dezember hatte der 86 Jahre alte Blatter nach einer Herz-OP mit Komplikationen über eine Woche im künstlichen Koma gelegen. Dem früheren FIFA-Boss Blatter und dem ehemaligen UEFA-Präsidenten Michel Platini wird von der Generalanwaltschaft der Schweiz (OAG) Betrug und Urkundenfälschung zur Last gelegt.
Der Schweizer Blatter ist zudem wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagt, der Franzose Platini wegen Beihilfe dazu. Auch Platini soll am Donnerstag planmäßig vernommen werden. "Ich weiß nicht, warum wir uns in einer Strafverhandlung befinden, für ein Verwaltungsverfahren innerhalb eines Verbandes", sagte Blatter vor Gericht.
Konkret geht es um zwei Millionen Schweizer Franken (1,92 Millionen Euro) plus 229.126 Franken (220.000 Euro) an Sozialversicherungsbeiträgen. Diese Summen gingen im Jahr 2011 vom Weltverband FIFA an Platini, den damaligen Präsidenten der Europäischen Fußball-Union (UEFA). Blatter berief sich am Donnerstag erneut auf ein mündliches "Gentlemen's Agreement". "Er war seine Million wert", sagte er mit Blick auf Platini.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) ermittelte seit 2015 in dem Fall, die Klage wurde im November des vergangenen Jahres eingereicht. Der Prozess ist bis zum 22. Juni angesetzt, elf Verhandlungstage soll es geben. Das Urteil wird für den 8. Juli erwartet. Die möglichen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.