DFB-Sportgericht: Drei Punkte Abzug für Waldhof Mannheim
DFB-Sportgericht: Drei Punkte Abzug für Waldhof Mannheim
Frankfurt/Main (SID) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Waldhof Mannheim wegen schwerer Zuschauerausschreitungen mit einem Abzug von drei Punkten für die kommende Saison bestraft. Darüber hinaus muss der Regionalligist nach der mündlichen Verhandlung in der DFB-Zentrale in Frankfurt/Main eine Geldstrafe von 40.000 Euro bezahlen. Überdies wurden dem Verein verschiedene Auflagen gemacht, die Mannheim zum Teil selber vorgeschlagen hatte. Ursprünglich hatte der DFB-Kontrollausschuss neun Punkte Abzug gefordert.
Bei der Verhandlung ging es um die Krawalle in beiden Aufstiegsspielen zur 3. Liga gegen den KFC Uerdingen. Das Rückspiel am 27. Mai musste sogar abgebrochen werden, nachdem im Mannheimer Fanblock massiv Pyrotechnik gezündet worden war. Die Uerdinger sicherten sich den Aufstieg in die Drittklassigkeit nach einer 2:0-Wertung am Grünen Tisch.
"Es hat sich nicht um die üblichen Störfälle gehandelt, sondern um mehr. Leider viel mehr", sagte Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des Sportgerichts und Leiter der Verhandlung. "Die Quantität und Qualität des Einsatzes von Pyrotechnik sowie die massive Gefährdung und teilweise Verletzung unbeteiligter Dritter war erheblich. Zu berücksichtigen war zudem, dass hierdurch in den sportlichen Wettbewerb eingegriffen wurde und dass dem Verein hieran ein erhebliches Mitverschulden zur Last zu legen ist."
Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sehe den Abzug von Punkten als Sanktion "ausdrücklich" vor, betonte Oberholz: "Der Abzug von drei Punkten ist nach Überzeugung des Gerichts auch und gerade vor dem Hintergrund der präventiven Auswirkungen der Sanktion geeignet, erforderlich und angemessen."
Ob die Mannheimer gegen das Urteil vorgehen werden, ist noch offen. In einem kurzen Facebook-Post bezeichnete der Verein das Urteil als einen "Teilerfolg". Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Ursprünglich hatte der DFB-Kontrollausschuss neben den neun Punkten Abzug auch eine Geldstrafe von 50.000 Euro und insgesamt acht bis zum Saisonstart umzusetzende Auflagen gefordert. Der Verein hatte diesem Antrag nicht zugestimmt, weshalb es zur mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht kam.