"Sportrecht" mit eigenständiger Fachanwaltschaft

"Sportrecht" mit eigenständiger Fachanwaltschaft
Berlin (SID) - Der Gründungsbeschluss durch eine große Mehrheit bei der Satzungsversammlung der Kammer erfolgte 19 Jahre nach dem Zusammenschluss mehrerer interessierter Juristen des Deutschen Anwaltsvereins zur "Arbeitsgemeinschaft Sportrecht".
Dadurch ist Anwälten fortan ebenso eine zulassungsfähige Spezialisierung auf Sportrecht möglich wie schon in klassischen Bereichen wie beispielsweise Arbeits-, Straf- oder Familienrecht. Sportrecht ist innerhalb der Kammer die 24. Fachanwaltschaft.
Bei der Gründung der Fachanwaltschaft ließen sich die Mitglieder der Satzungsversammlung von der Entwicklung des Sportrechts zu einer eigen Materie mit zahlreichen Schnittstellen zu Rechtsgebieten leiten. Auch sprach laut einer DAV-Mitteilung die Vielfalt rechtlicher Fragestellungen im Profi- und Breitensport auch in Bezug auf das Zusammenspiel zwischen Gesetzen und Verbandsregeln für die Einführung einer eigenständigen Fachanwaltschaft.