Was sich 2026 für Autofahrer ändert
Das neue Jahr steht bald vor der Tür. Auch 2026 treten neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft.
Was sich 2026 für Autofahrer ändert
Das neue Jahr steht bald vor der Tür. Auch 2026 treten neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft.
Abgasnorm Euro 7
Ab dem 29. November 2026 gilt in der EU die neue Abgasnorm Euro 7 zunächst für neu entwickelte Pkw und leichte Transporter, ab Ende 2027 dann für alle Neuzulassungen dieser Klassen. Für Busse und schwere Nutzfahrzeuge greifen die Vorgaben ab 2028 bzw. 2029. Die Grenzwerte für klassische Schadstoffe bleiben weitgehend unverändert, neu ist jedoch eine genauere Erfassung ultrafeiner Partikel ab zehn Nanometern, die künftig bei allen Ottomotoren berücksichtigt werden.
Euro 7 weitet die Vorschriften zudem auf weitere Emissionsquellen aus: Auch Abriebpartikel von Reifen und Bremsen werden reguliert, mit einheitlichen Grenzwerten ab 2035. Die Systeme zur Abgasreinigung müssen ihre Wirksamkeit über mindestens 160.000 Kilometer oder acht Jahre nachweisen. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gibt es erstmals Haltbarkeitsvorgaben für die Batterien. Zusätzlich werden Manipulationsschutz und Datenkontrolle verschärft, um Emissionen auch im Alltag überwachen zu können.
eCall
Ab 2026 sind neue Autos in der EU verpflichtend mit einem modernisierten Notrufsystem auszustatten. Der sogenannte "Next Generation eCall" ersetzt die bisherige Technik, die noch auf 2G- und 3G-Mobilfunknetzen beruhte. Die Einführung der neuen Vorgaben erfolgt stufenweise.
Ab dem 1. Januar 2026 ist der Einbau des NG eCall für alle neu entwickelten Fahrzeugtypen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Transporter bis 3,5 Tonnen) verpflichtend. Ohne diese Technik wird keine Typgenehmigung mehr erteilt. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen zudem keine Neuwagen mehr zugelassen werden, die nicht über den neuen eCall verfügen.
Führerscheinumtausch
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Bis zum Stichtag 19.1.2026 müssen Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umgetauscht werden. Wer noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein dann der Polizei nachträglich vorlegen – sonst gibt es erneut ein Bußgeld.
Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro. Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.1.2027 umgetauscht werden.
HU-Plaketten
Wer eine blaue "TÜV"-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2026 zur Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine braune Plakette. Das Fahrzeug muss dann 2028 wieder vorgeführt werden. Für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist (rosafarbene Plakette).
Übrigens: Wer die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt 15 Euro Bußgeld; zwischen zwei und acht Monaten kostet es 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten Überziehung drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge
Ab dem 1. Juli 2026 müssen auch leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr oder bei Kabotagefahrten mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet sein. Ziel der EU-Regelung ist es, Sicherheit, fairen Wettbewerb und den Schutz des Fahrpersonals zu stärken. Ausgenommen sind rein nationale, nicht-kommerzielle Fahrten oder Werkverkehr ohne Fahrertätigkeit als Hauptberuf.
Die Geräte der zweiten Generation erfassen neben Lenk- und Ruhezeiten auch Grenzübertritte und Manipulationsversuche. Unternehmen müssen Daten archivieren, Personal schulen und ihre Tourenplanung anpassen. Verstöße können hohe Bußgelder und Stilllegungen nach sich ziehen.
Kfz-Versicherung
Ab 2026 ändern sich die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Rund 10 Millionen Autofahrer sind davon betroffen. Für über ca. 5,9 Millionen gelten 2026 höhere Einstufungen; 4,5 Millionen Autofahrer profitieren von besseren Typklassen.
Auch die Regionalklassen ändern sich im neuen Jahr. 5,3 Millionen Versicherungsnehmer profitieren von der neuen Statistik; 5,0 Millionen müssen in 51 Zulassungsbezirken mit schlechteren Einstufungen rechnen.
Kraftstoffpreise
Am 1.1.2026 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Allerdings steht der konkrete Preis noch nicht fest – er liegt aber zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2. In den genannten Preisen ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten. Bei 65 Euro würde 2026 Benzin 18,6 Cent und Diesel rund 20,5 Cent mehr pro Liter kosten (im Vergleich zu den Spritkosten von 2021.
Deutschland-Ticket
Ab Januar steigt der Preis des "Deutschlandtickets" von 58 auf 63 Euro. Darauf einigten sich die Verkehrsminister der Länder. Das entspricht einer Preiserhöhung um 8,6 Prozent, gültig ab dem 1. Januar 2026. Für die Zukunft soll ein Index für die Preisentwicklung festgelegt werden. Das Ticket ermöglicht die Nutzung von Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit. Die Länder haben zudem die Möglichkeit, eigenständig weitere Ermäßigungen, etwa für Auszubildende, Schüler oder Sozialtickets, anzubieten.
Dienstwagen und Abschreibung
Bei der privaten Nutzung vollelektrischer Dienstwagen steigt die Preisgrenze für die reduzierte Besteuerung. Statt bisher 70.000 Euro gilt bereits seit dem 1. Juli 2025 ein Schwellenwert von 100.000 Euro. Für Fahrzeuge innerhalb dieses Rahmens bleibt die 0,25-Prozent-Regelung bestehen. Das bedeutet, dass monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen. Liegt der Listenpreis über 100.000 Euro, wird ein Satz von 0,5 Prozent angesetzt. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ändert sich nichts – hier gilt weiterhin ein Prozent des Bruttolistenpreises.
Für elektrisch angetriebene Fahrzeuge wird eine zusätzliche Abschreibungsmöglichkeit geschaffen. Unternehmen können Fahrzeuge, die sie im Zeitraum zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu erwerben, degressiv abschreiben.
Reise
Österreich: 2026 wird die Autobahnvignette teurer: Die Preise steigen um 2,9 Prozent auf 9,60 Euro für die 1-Tages-Vignette (nur digital), 12,80 Euro für die 10-Tages-Vignette, 32,00 Euro für die 2-Monats-Vignette und 106,80 Euro für die Jahresvignette. Die letzte Klebevignette trägt die Farbe "feuerrot" und ist ab Ende November 2025 erhältlich.
Ab 2027 entfällt das klassische Klebe-Pickerl vollständig. Die ASFINAG stellt dann vollständig auf die Digitale Vignette um, die online und weiterhin auch an Tankstellen und in Geschäften erworben werden kann.