Vuskovic: DFB-Sportgericht weist Befangenheitsantrag zurück
Das Sportgericht des DFB hat im Fall Vuskovic vom Zweitligisten Hamburger SV den Befangenheitsantrag gegen den bestellten Gutachter zurückgewiesen.
Frankfurt am Main (SID) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Stephan Oberholz hat im Fall Mario Vuskovic vom Zweitligisten Hamburger SV den Befangenheitsantrag gegen den bestellten Gutachter Jean-Francois Naud als unbegründet zurückgewiesen. Die Anwälte des kroatischen Nationalspielers hatten einen entsprechenden Antrag gegen den kanadischen EPO-Spezialisten gestellt.
"Es liegen keine Gründe vor, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des abgelehnten Sachverständigen zu begründen. Die Mitgliedschaft des Sachverständigen in der WADA-EPO Working Group ist aus objektiver Sicht nicht dazu geeignet, seine Unparteilichkeit in Frage zu stellen", begründete das Sportgericht seine Entscheidung. Sven Voss, Leiter des Dopinglabors in Kreischa, das Vuskovics Probe analysiert hat, und Naud gehören einer WADA-Arbeitsgruppe an. Deshalb war es zum Antrag gekommen.
Zudem sei laut DFB zu berücksichtigen, "dass die Prüfung und Bewertung einer Analyse zum Nachweis von körperfremden EPO im Urin weltweit nur von wenigen entsprechend qualifizierten und analytisch erfahrenen Wissenschaftlern vorgenommen werden kann". Daher liege es auf der Hand, "dass sich nur derartige Spezialisten hinreichend sachgerecht und zuverlässig mit den Bestimmungen der WADA und den dort entwickelten wissenschaftlichen Methoden befassen und diese entsprechend aus- und bewerten können".
Vuskovic steht unter Verdacht, gegen die Anti-Doping-Vorschriften verstoßen zu haben. Bei einer am 16. September 2022 genommenen Dopingprobe war körperfremdes Erythropoetin (EPO) nachgewiesen worden. Deshalb hat ihn das DFB-Sportgericht am 15. November im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vorläufig gesperrt. Die Analyse der B-Probe bestätigte Mitte Dezember das Ergebnis der A-Probe. Vuskovic bestreitet jegliches Fehlverhalten.