© Halfpoint Handy am Steuer - auch beim Fahrradfahren verboten. Musik hören darf man indes, nur nicht zu laut.
© iStock/Canetti Ist ein Fahrradweg ausgewiesen, müssen Radfahrerinnen und Radfahrer diesen auch benutzen.
© chris-mueller Solange andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert werden, ist nebeneinander fahren nicht verboten.