Britney Spears: Stöhn-Klage zurückgenommen

Hat sie selbst gestöhnt oder nicht? Das ist nun nicht mehr wichtig. Eine Klage rund um den Song "Piece of Me" von Britney Spears wurde jetzt nämlich zurückgenommen.
Wer stöhnt denn da dieses "uhh" und "oh yeah"? Ob es wirklich Britney Spears (33) ist, das ist nun wohl egal. Noch im Mai 2015 hatte Kirk Rothrum, Besitzer der Sample-Bibliothek "bangin-beats.com", Spears' Plattenfirma Sony Music verklagt, weil er glaubt, dass eben jene dahingehauchten Passagen im Song "Piece of Me" aus seiner Sammlung stammten - er dafür aber nie einen Cent gesehen habe. Jetzt wurde die Klage zurückgenommen, wie das US-Portal "TMZ" berichtet.
Bei Clipfish sehen Sie das Video zum Song "Piece of Me", um den es in der Klage ging
A taste of RED ⭐️⭐️⭐️ !!!! Ps first pic is the original !!!
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I was going 100 .... wheeeeee .... ps JK !!! 📸: @ellenvonunwerth
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This is called a needle in dance. I couldn’t do it at 8 but I can now.... who would have thunk it ??
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Couldn't make up mind... hair up or down??? 👠👠👠👠👠👠 📷: @fiacuzziphotography
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Dinner with my boys at one of our favorite spots 🎀🎀🎀
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Another favorite #VMAs moment 😜 #FBF 📷 via @billboard
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Me and Pres having a chill day at our favorite spot in Miami! 🎨🍒🍇🍎🌸🌼☘️🍀🐠🐯🐭👙👗👡
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Demnach gebe Rothrum vorerst auf, denn der bisherige Prozess habe ihn eine beachtliche Summe gekostet. Laut einem Insider, der dem Verfahren nahe stehen soll, habe sich Rothrum zu diesem Schritt entschieden, weil er es leid gewesen sei, Geld zu verschwenden. Zwar bestünde eine Chance, dass die Klage erneut eingereicht werden könnte, es sei aber unwahrscheinlich, dass dies so schnell geschehe.