Keshas Klage gegen Dr. Luke abgewiesen
Kesha hat vor Gericht gegen den Produzenten Dr. Luke verloren. Die Sängerin hatte ihn der Vergewaltigung, sowie Verbrechen aus Hass beschuldigt. Die angeblichen sexuellen Übergriffe seien jedoch zu lange her, tiefe Abneigung gegen Frauen könne man Dr. Luke auch nicht nachweisen.
Die Pop-Sängerin Kesha ( 29, "TiK ToK") hat einen herben Rückschlag erlitten. Ein Gericht in New York hat ihre Klage gegen Dr. Luke (42) abgewiesen, das berichtet unter anderem "Page Six". Die Sängerin war gegen den Produzenten vor Gericht gegangen, um aus ihrem Vertrag mit Sony Music aussteigen zu können. Sie wirft Dr. Luke, dessen richtiger Name Lukasz Gottwald ist, Verbrechen aus Hass vor, er habe sie misshandelt und vergewaltigt. Eine weitere Zusammenarbeit mit Sony bedeute für sie eine Verbindung mit ihrem Peiniger einzugehen, die der Sklaverei ähneln würde.
Dazu schrieb die zuständige Richterin am Donnerstag jedoch, Sklaverei sei seit dem 19. Jahrhundert illegal, zudem habe Kesha die angeblichen sexuellen Übergriffe nicht fristgerecht gemeldet. Im Gesetz beträgt diese zeitliche Grenze fünf Jahre, Kesha jedoch berief sich auf zwei Vorfälle von 2005 und 2008. Dr. Luke hatte die sexuellen Übergriffe abgestritten.
Verbrechen aus Hass nicht nachweisbar
Auch der Vorwurf des Hassverbrechens lässt sich offenbar nicht halten. Richterin Shirley Werner Kornreich sah keine ausreichenden Hinweise darauf, dass Gottwald eine tiefe Abneigung gegen Frauen hegt. "Nicht jede Vergewaltigung ist eine Gender-motivierte Gewalttat", heißt es weiter. Der angebliche psychische Missbrauch der Sängerin durch Beleidigungen von Seiten des Produzenten hätte die Grenze des Extremen nicht erreicht.
Da in der Missbrauchsfrage nun ein Urteil gefällt wurde, muss sich Kesha zunächst mit Sony als Vertragspartner arrangieren. Es stünde ihr jedoch frei die Gültigkeit ihres Vertrages auf anderer Basis weiter zu prüfen.