Star-Koch Johann Lafer - Klage abgewiesen

Etappensieg für den prominenten TV-Koch Johann Lafer: Das Arbeitsgericht in Bad Kreuznach hat die Klage seiner ehemaligen Haushälterin abgewiesen. Der Vorwurf: Er habe zu wenig Sozialabgaben für ihre Arbeit gezahlt.
Das Arbeitsgericht Bad Kreuznach hat die Klage einer ehemaligen Haushälterin gegen Johann Lafer (56, "Himmlische Sterneküche" ) abgewiesen. Lydia Dienz (57) hatte dem österreichischen TV-Koch vorgeworfen, zu wenig Sozialabgaben für ihre Arbeit in dessen Privathaus gezahlt zu haben. Doch das Gericht sah es anders. Die Entscheidung betreffe sowohl die Zahlungsklage als auch die Kündigungsschutzklage der Frau, erklärte die Richterin ihre Entscheidung. "Wie erwartet wurde die Klage abgewiesen, womit wir von Anfang an gerechnet haben, da die Ansprüche unberechtigt sind", bestätigte Lafers Anwalt dem TV-Magazin "RTL Exclusiv".
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Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, dennoch scheint der Fall damit von der arbeitsrechtlichen Seite her erledigt zu sein. Die Staatsanwaltschaft prüft nun allerdings noch, ob sich der prominente Spitzenkoch wegen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug vor Gericht verantworten muss, wie die Gerichtssprecherin Dorothee Feldmeyer mitteilte.