Ab 2021 brauchen E-Autos das Warngeräusch Avas

Gefahrenquelle Geräuscharmut: Betroffen sind vor allem Blinde, Sehbehinderte, Kinder, unaufmerksame sowie gehbehinderte Menschen. Laut DBSV sollte daher ab sofort ein Avas in alle Hybrid- und E-Fahrzeuge gebaut werden.
Das System springt an, wenn das Fahrzeug mit weniger als 20 Kilometern pro Stunde fährt. Denn unter dieser Geschwindigkeit sind elektrisch betriebene Fahrzeuge für Fußgänger erst hörbar, wenn sie weniger als acht Meter Abstand vom Fußgänger haben – das entspricht eineinhalb Sekunden bis zum potentiellen Zusammenstoß.
DBSV fordert: Avas muss sofort in allen E-Fahrzeugen verbaut werden
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ist nun mit der Forderung an die Öffentlichkeit getreten, das Avas ab sofort in sämtliche E- und Hybridfahrzeuge einzubauen.
Der Präsident des DBSV, Klaus Hahn, sagt hierzu: „Die Gefahr durch lautlose Autos besteht schon jetzt – und nicht erst in zwei Jahren! Jedes Fahrzeug, das ohne Avas auf unsere Straßen kommt, wird dauerhaft lautlos fahren und so zu einem gefährlichen Mischverkehr aus hörbaren und lautlosen Autos beitragen.“
Ein besonderes Sicherheitsrisiko bedeuten die geräuscharmen E-Fahrzeuge nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen, sondern auch für Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende.