Welches Datum gilt überhaupt?
Bis zum 19. Januar 2026 müssen Autofahrer Kartenführerscheine umtauschen, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgegeben wurden. Unklar ist für viele, welches auf dem Dokument vermerkte Datum für die Umtauschfrist maßgeblich ist.
Die Antwort ist klar und eindeutig: Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite des Führerscheins. Es ist im Feld 4a vermerkt und bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem die Kartenführerschein-Urkunde erstmals ausgegeben wurde. An diesem Datum orientiert sich die Zuordnung zur jeweiligen Umtauschstufe.
Abweichende Datumsangaben auf der Rückseite sorgen häufig für Missverständnisse. Sie beziehen sich ausschließlich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, etwa bei späteren Erweiterungen oder Änderungen. Auf die Frist für den verpflichtenden Umtausch haben sie keinen Einfluss. Entscheidend bleibt stets das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite des Dokuments.
Aufbau und Bedeutung der wichtigsten Felder
Der EU-Kartenführerschein ist in nummerierte Felder gegliedert, die bestimmte Angaben standardisieren. Die relevanten Informationen für Fristen und Gültigkeit befinden sich auf der Vorderseite, während die Rückseite fahrerlaubnisklassenbezogene Einträge enthält.
- Feld 1–3: Persönliche Daten – Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort.
- Feld 4a: Ausstellungsdatum des Führerscheins. Dieses Datum entscheidet über die Frist für den verpflichtenden Wechsel.
- Feld 4b: Ablaufdatum der Karte. Es betrifft nur die fünfzehnjährige Gültigkeit neuer Führerscheine.
- Feld 4c: Ausstellende Behörde.
- Feld 5: Führerscheinnummer.
- Rückseite (Felder 9–12): Auflistung der Fahrerlaubnisklassen mit individuellen Gültigkeitsdaten. Diese können variieren, wenn Klassen später ergänzt wurden, beeinflussen aber nicht die Einstufung des gesamten Dokuments.
Warum die Frist an das vordere Datum gebunden ist
Die Umstellung folgt einem EU-weit einheitlichen Zeitplan, der sich nicht an den Klassen, sondern an den Dokumentgenerationen orientiert. Ziel ist, alte Kartenformate nach und nach durch fälschungssichere Exemplare zu ersetzen. Maßgeblich ist deshalb das Jahr, in dem der Kartenführerschein erstmals ausgegeben wurde. Die auf der Rückseite vermerkten Daten haben rein dokumentarischen Charakter und ändern an der Zugehörigkeit zur jeweiligen Umtauschstufe nichts.
