Beschlossen: E-Dienstwagen ab 2019 begünstigt

Für Elektrofahrzeuge gilt ab kommendem Jahr eine besondere Regel, wenn sie als auch privat genutzte Dienstwagen angeschafft werden. Im Bild der Plug-in-Hybrid BMW 330 e.
Der Bundesrat hat am Freitag die 0,5 Prozent-Regel beschlossen, wodurch die Steuererleichterungen für elektrisch angetriebene Dienstwagen die letzte formale Hürde genommen haben. Im kommenden Jahr soll das neue Steuergesetz in Kraft treten, welches eine Laufzeit von 3 Jahren haben wird.
Die Neuregelung findet Anwendung auf alle privat genutzten Dienstwagen, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden und über einen reinen E-Antrieb oder einen Plug-in-Hybridantrieb verfügen. Ein vergünstigter Steuersatz von 0,5 Prozent soll E-Dienstwagen für Arbeitnehmer künftig deutlich attraktiver machen.
Impulse für Gebrauchtwagenmarkt erhofft
Bei einem Elektrofahrzeug müssen Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen privat nutzen, monatlich nicht mehr 1 Prozent, sondern nur noch 0,5 Prozent des Brutto-Listenpreises als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Dies soll den häufig höheren, batteriebedingten Preis von E-Fahrzeugen ausgleichen und bedeutende Impulse für den Geschäftswagenmarkt bringen, der seinerseits einen großen Einfluss auf den Gebrauchtwagenmarkt hat. Wegen der Einbeziehung von Plug-in-Hybriden gibt es jedoch auch Kritik von Umweltverbänden, da große Limousinen und schwere SUVs häufig nicht besonders umweltfreundlich sind.