Verkehrsgerichtstag: Empfehlungen zu E-Scootern

Zur Vermeidung von Unfällen sind klare Regeln vonnöten, so die Deutsche Verkehrswacht bezüglich der Nutzung elektrischer Kleinstfahrzeuge auf deutschen Straßen.
Sie müssten in der Zukunft mit Blinklichtern zur Richtungswechselanzeige ausgestattet sein, Ziel ist hierbei eine Erhöhung der Fahrstabilität. Weitere Ergebnisse des Verkehrsgerichtstags: Zusätzliche Elektrokleinstfahrzeuge – vor allem solche, die nicht über eine Lenkstange verfügen – sollen nicht zugelassen werden. Voraussetzung für die Nutzung der bereits zugelassenen Elektrokleinstfahrzeuge soll eine Prüfbescheinigung werden.
„Empfehlungen enthalten in wichtigen Teilen Positionen der Verkehrswacht“
Die Deutsche Verkehrswacht zeigt sich mit den Ergebnissen des Verkehrsgerichtstags zufrieden.
DVW-Präsident Kurt Bodewig kommentiert das Ergebnis so: „Ich freue mich, dass die Empfehlungen zu den Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Verkehrssicherheit beschlossen wurden und die Positionen der Verkehrswacht in wichtigen Teilen enthalten.“
Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte die Deutsche Verkehrswacht dafür plädiert, die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen an eine Prüfung und somit auch an grundlegende Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung zu koppeln.