Beliebte Irrtümer im Straßenverkehr
Was bedeutet Parken an Werktagen und wann muss man eine Rettungsgasse bilden? In manchen Situationen hält sich allerlei Halbwissen am Steuer. Wir klären auf.
Beliebte Irrtümer im Straßenverkehr
Was bedeutet Parken an Werktagen und wann muss man eine Rettungsgasse bilden? In manchen Situationen hält sich allerlei Halbwissen am Steuer. Wir klären auf.
Das Smartphone in der Hand ist nur beim Fahren verboten
Falsch gedacht. Denn das Handyverbot am Steuer ist umfassender als viele denken. Auch an der roten Ampel darf man nicht mal eben schauen, wer bei WhatsApp geschrieben hat. Es reicht nicht, dass das Auto steht, damit das Telefon genutzt werden darf. Der Motor muss ebenfalls komplett aus sein. Dafür reicht auch keine Start-Stopp-Automatik.
Wer der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, muss nicht blinken
Fahrtrichtungswechsel ist Fahrtrichtungswechsel. Ganz egal, ob man dabei auf einer Vorfahrtsstraße bleibt oder nicht. Deshalb muss das Abbiegen auch hier immer kenntlich gemacht werden. Umgekehrt gilt: Fährt man weiter geradeaus, muss man auch dann nicht blinken, wenn man die Vorfahrtsstraße verlässt.
"Werktags" heißt beim Parken Montag bis Freitag
Wenn das Parken in einem Bereich "werktags" verboten ist, heißt es nicht, dass es das ganze Wochenende lang erlaubt ist. Denn "werktags" schließt immer auch den Samstag ein. Außer, es steht dort ausdrücklich "Werktags außer Samstag".
Die Lichthupe beim Überholen ist Nötigung
Das ist ein besonders verbreitetes Gerücht, das so generell nicht stimmt. Die Straßenverkehrsordnung sieht sogar in § 16 ausdrücklich vor, dass man außerhalb von geschlossenen Ortschaften beim Überholen kurz Licht- oder Schallzeichen geben darf, um den Überholvorgang anzuzeigen. Wobei die Betonung auf "kurz" liegt. Bei dichtem Auffahren wiederholt und ständig die Lichthupe zu benutzen, wäre dann doch schnell Nötigung.
Auf der Autobahn gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h
Hier wird eine Regel falsch interpretiert: Richtig ist nämlich, dass Fahrzeuge, die die Autobahn benutzen, bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können müssen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit hingegen gibt es nicht. Das Tempo muss jeweils den Umständen und dem Verkehr angepasst werden. Bei dichtem Nebel zum Beispiel darf auf der Autobahn auch 50 km/h gefahren werden, wenn man damit sich und andere weniger gefährdet.
Im Stau darf man den Standstreifen benutzen
Das ist jedoch nur erlaubt, wenn dieser z.B. durch die Polizei ausdrücklich dafür freigegeben wird. Den Standstreifen im Stau eigenmächtig zu benutzen, um schneller voranzukommen, ist hingegen verboten, außer für Pannenfahrzeuge. Ansonsten wird ein Bußgeld fällig.
Am Steuer darf man keinen Alkohol trinken
Auch das ist in dieser Absolutheit falsch. Jedenfalls, wenn man dabei nicht mehr als die gesetzlich erlaubten 0,5 Promille erreicht. Bei auffälliger Fahrweise, etwa in Schlangenlinien, oder das Verursachen eines Unfalls, ist schon bei 0,3 Promille Schluss. Aber grundsätzlich ist es nicht verboten, während der Fahrt z.B. an einem Bier zu nippen, wenn man unterhalb der relevanten Promillegrenzen bleibt. Ausnahme: Fahranfänger in der Probezeit und/oder unter 21 Jahren. Dann gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Nach einem Parkrempler reicht ein Zettel am anderen Auto
Ein Klassiker der Verkehrsirrtümer. Denn das könnte bereits als Unfallflucht gewertet werden. Es muss immer erst eine angemessene Zeit gewartet werden. Mindestens 30 Minuten werden hier allgemein als zumutbar angesehen. Auch wenn der Fahrer des anderen Wagens nach der Wartezeit immer noch nicht erschienen ist, ist die Polizei über den Vorfall zu informieren.
Radfahrer müssen den Radweg benutzen
Richtig ist: Radfahrer dürfen, auch wenn Autofahrern das häufig nicht passt, die Straße benutzen. Der Radweg ist für sie nur in einigen Fällen verpflichtend, wenn die blauen Schilder mit Fahrradzeichen, nämlich 237, 240 oder 241, dies verlangen.
Wenn Rettungsfahrzeuge kommen, muss im Stau eine Rettungsgasse gebildet werden
Hier liegt der Irrtum im Zeitpunkt. Denn wenn die Rettungsfahrzeuge kommen, ist es zu spät für die Rettungsgasse. Diese muss gebildet werden, sobald sich der Stau bildet.
Auf Parkplätzen gilt ebenfalls rechts vor links
Ein fataler Irrtum. Denn auf einem Parkplatz gibt es meist keine üblichen Straßen mit richtigen Kreuzungen. Die Fahrer müssen deshalb alle untereinander aufpassen und sich per Handzeichen abstimmen. Nur bei Fahrspuren, die einen deutlich erkennbaren Straßencharakter haben, gilt rechts vor links.
Der Parkschein muss hinter der Windschutzscheibe liegen
Ob er hinter der Windschutzscheibe liegt, am Seitenfenster oder hinten auf der Hutablage, ist grundsätzlich egal. Selbst, wenn der Parkplatzbetreiber ausdrücklich die Windschutzscheibe verlangt. Hauptsache ist nur, dass man den Parkschein von außen problemlos und eindeutig sehen und ablesen kann.