Erst tanken, dann Anwalt

Erst getankt, dann Post vom Anwalt bekommen. Ein Erfahrungsbericht mit Hinweisen, was Sie tun sollten, wenn Post vom Tankstellen-Anwalt kommt.
Post vom Anwalt. Nüchternes Briefpapier fordert ebenso nüchtern wie bestimmt auf, ein länger zurückliegendes Tanken doch noch zu bezahlen. In meinem Fall stehen 62,34 Liter Diesel auf dem Deckel. Anwalt und Mandant, in dem Fall die Jet Tankstellen Deutschland GmbH gehen davon aus, "... dass diese, durch welche Umstände auch immer vergessen wurde." Von Nachforschungen und Auswertung von Foto- und Videomaterial ist die Rede.
Zu zahlen: Das Doppelte. Literpreis Diesel 2,98 Euro
Ich erinnere mich gut an den 12. Dezember. Auf dem üblichen Heimweg noch tanken und weiter. Oh schön, an der Jet in Illingen kostete der Liter Diesel gegen 18 Uhr nur 1,53 Euro. Volltanken. Gönn Dir. Das denken auch viele andere, es herrscht reger Betrieb. Mit dem Vorwurf der Zahlungsverzugs im Schreiben sind 186,38 Euro fällig. Summiert aus:
- Tankbetrag : 95,94 Euro
- Bearbeitungsgebühr Tankstelle: 10,00 Euro
- Kosten Halterfeststellung: 4,00 Euro
- Rechtsanwaltskosten nach Kostennote: 76,44 Euro
Das erhöht den damals erfreulich niedrigen Preis auf 2,98 Euro pro Liter. Sauber.
Post vom Tankstellen-Anwalt. Was tun?
1. Keine Panik. Nachdenken.
In dem mir vorliegenden Schreiben sind sehr genaue Daten enthalten. Das Kennzeichen meines Fahrzeugs ist genauso korrekt wie meine Anschrift, und die Angaben zum Zeitpunkt des Tankens stimmen mit meinen Erinnerungen zumindest grob überein. Die Tankmenge passt in meinen Pkw von Reserve bis voll und bedeutungsvoll: Ja, ich tanke Diesel. In meinem Fall: Ich bin sehr sicher an diesem Tag zu dieser Zeit an diesem Ort getankt zu haben.
2. Absichern
In Zeiten, in denen wir hinter jeder ungewöhnlichen Nachricht mit einer Zahlungsaufforderung Betrug wittern, ist ein Anruf bei der Betreibergesellschaft angebracht. Die Jet Deutschland konnte überraschenderweise meine telefonische Anfrage nach der beauftragten Kanzlei sofort beantworten. In meinem Fall: Ja, der Anwalt hat das Mandat der Jet Deutschland.
3. Konto checken
Wer, wie ich, das Tanken in 99,9 Prozent der Fälle der Karte zahlt, muss natürlich das Konto prüfen, ob am oder kurz nach dem angegebenen Datum eine oder keine Abbuchung der Tankstelle bestand. Wahlweise kann das auch Schritt 2 sein. Wer üblich bar zahlt und keine Quittung mitnimmt, hat hier wenig Boden zu gewinnen.
4. Beweismaterial anfordern
Es ist jedes gutes Recht, das Beweismaterial zur Ansicht einzufordern. Eine kurze E-Mail an den Anwalt reichte hier. Antwort weiter unten.
5. Im Zweifel den eigenen Anwalt einschalten
Besteht in einem oder mehreren Punkten Zweifel an dem berechtigten Anspruch, sollte man keine Zeit verstreichen lassen und sofort den eigenen Anwalt einschalten, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Zahlen nicht vergessen
Tatsächlich war ich mir sehr sicher, an diesem Abend nicht nur getankt zu haben wie beschrieben, sondern auch nicht direkt nach dem Tanken weggefahren zu sein. Schrulliges Ritual ist beim Tanken meinem Laster nach Süßem zu frönen und ich erinnere mich in den Shop zum Zahlen gegangen zu sein. Es war recht viel los, der Mitarbeiter lotste neue Kunden, wie mich, an eine zweite Kasse mit Terminal. "Das Lion und die Nummer 4, bitte." Karte raus, Karte ran. Mitarbeiter läuft zurück an die andere Kasse, ich achte nicht weiter auf das Terminal und verlasse den Shop. So gesehen habe ich gezahlt, nur leider vergessen, die PIN einzugeben. Und genau das teilt mir die Kanzlei auf meine Anfrage nach dem Beweismaterial mit.
Doch nur 2,17 Euro pro Liter
Mit der Information der vergessenen PIN macht die Kanzlei noch ein gutes Angebot und regt an, nur Tankbetrag plus 40 Euro pauschal zu bezahlen, um den Fall abzugelten. Damit sinkt der finale Literpreis auf 2,17 Euro, inklusive Lion. Doch was genau habe ich da eigentlich angestellt?
Dieb, Betrüger oder Vergesser?
Bleibt zu klären, was rechtlich für ein Fall vorliegt, wenn das Tanken nicht bezahlt wird. Im Strafrecht könnten die Paragrafen 242, 263 und 246 StGB greifen. Also Diebstahl, Betrug und Unterschlagung. Allen 3 steht allerdings der Vorsatz voran, sprich ich muss nicht bezahlen wollen (Diebstahl), die Zahlung vortäuschen (Betrug) oder im Nachhinein die eigentliche und angedeutete Absicht zum Zahlen wieder verwerfen (Unterschlagung). Eine fahrlässige Begehung dieser drei Tatbestände kennt das deutsche Recht nicht. Nun gingen in meinem Falle, und ich denke in den meisten Fällen, die Jet Deutschland und der beauftragte Anwalt von einem Versehen aus. Also kein Vorsatz.
Damit wechseln wir ins Zivilrecht nach dem BGB. Hier greift der § 433 II BGB vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag, in dem der Käufer verpflichtet ist, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Zahle ich als beim Tanken unbeabsichtigt nicht, gerate ich nach § 286 BGB in Verzug. Und genau diesen Verzug führt der Anwalt der Jet Deutschland vollkommen korrekt an. Und die Anwaltskosten, die durch den Auftrag der Jet an die Kanzlei entstehen, sind so gesehen, meine "Gebühr" für das Vergessen.
Mit dem Anwalt der einfachere Weg
Tatsächlich ist der Weg, den die Jet Deutschland mit dem Einschalten des Anwalts ging, der einfache für alle Parteien. Ohne Anwalt bliebe der Jet nur der umständliche Weg, Strafanzeige zu stellen, da die Halterauskunft für Firmen deutlich schwerer ist, als für Anwälte. Das alles ist mit Zeit und Kosten verbunden. Und für die beauftragte Kanzlei sind vergessene Zahlungen nach dem Tanken wohl low-hanging-fruits, die sich wohl mit einem leicht angepassten Standard-Brief und gegen eine berechtigte Gebühr beilegen lassen.